MASSNAHME
Sicherstellung der Hilfe an Geschädigte von Naturkatastrophen und Finanzierung von Vorbeugungsmaßnahmen durch den Katastrophenfonds
Durch den Katastrophenfonds wird Hilfe an Geschädigte von Naturkatastrophen sichergestellt und werden Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturkatastrophen finanziert
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Der Katastrophenfonds hat im Jahr 2013 nach Maßgabe der rechtlichen Voraussetzungen (Katastrophenfonds-Gesetz 1996) - bis zu 60% der Landeshilfe bei privaten Personen und Unternehmen finanziert
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
60%
Zielzustand
60%
Erläuterung der Entwicklung
Aufgrund von hohen Schäden durch Hochwässer in den Jahren 2012 und 2013 musste die Dotierung des Katastrophenfonds im Jahr 2013 um insg. 71,8 Mio. Euro zu Lasten des Bundes aufgestockt werden, um die Transfers an die Länder und Gemeinden und die Finanzierung der Vorbeugungsmaßnahmen durch das BMLFUW und das BMVIT zu ermöglichen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2011
Ausgangspunkt der Planung
0
Quelle
Bericht des BMF gem. Katastrophenfonds-Gesetz 1996
Berechnungsmethode
Mittel an Länder für Landeshilfe an private Personen und Unternehmen nach Naturkatastrophen
Kennzahl: Der Katastrophenfonds hat im Jahr 2013 nach Maßgabe der rechtlichen Voraussetzungen (Katastrophenfonds-Gesetz 1996) bis zu 50% des Schadens bei Gebietskörperschaften zur Wiederherstellung der Infrastruktur finanziert
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
50%
Zielzustand
50%
Erläuterung der Entwicklung
Aufgrund von hohen Schäden durch Hochwässer in den Jahren 2012 und 2013 musste die Dotierung des Katastrophenfonds im Jahr 2013 um insg. 71,8 Mio. Euro zu Lasten des Bundes aufgestockt werden, um die Transfers an die Länder und Gemeinden und die Finanzierung der Vorbeugungsmaßnahmen durch das BMLFUW und das BMVIT zu ermöglichen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2011
Ausgangspunkt der Planung
0
Quelle
Bericht des Bundesministeriums für Finanzen gem. Katastrophenfonds-Gesetz 1996.
Berechnungsmethode
Ausgaben für Wiederherstellung von Infrastruktur des Bundes, der Länder und der Gemeinden nach Naturkatastrophen
Meilenstein: Der Katastrophenfonds hat im Jahr 2013 nach Maßgabe der rechtlichen Voraussetzungen (Katastrophenfonds-Gesetz 1996) Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturkatastrophen bis zum Ausmaß der budgetierten Mittel finanziert
Details zum Meilenstein
Istzustand (2013)
Der Katastrophenfonds hat im Jahr 2013 nach Maßgabe der rechtlichen Voraussetzungen (Katastrophenfonds-Gesetz 1996) Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturkatastrophen bis zum Ausmaß der budgetierten Mittel finanziert.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2011
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Der Katastrophenfonds hat im Jahr 2011 nach Maßgabe der rechtlichen Voraussetzungen (Anteil des Bundes zu den Schadensfällen) Hilfe geleistet und Vorbeugungsmaßnahmen finanziert.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2013
Zielzustand (Beschreibung)
Der Katastrophenfonds hat im Jahr 2013 nach Maßgabe der rechtlichen Voraussetzungen (Katastrophenfonds-Gesetz 1996) Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturkatastrophen bis zum Ausmaß der budgetierten Mittel finanziert
Erläuterung der Entwicklung
Aufgrund von hohen Schäden durch Hochwässer in den Jahren 2012 und 2013 musste die Dotierung des Katastrophenfonds im Jahr 2013 um insg. 71,8 Mio. Euro zu Lasten des Bundes aufgestockt werden, um die Transfers an die Länder und Gemeinden und die Finanzierung der Vorbeugungsmaßnahmen durch das BMLFUW und das BMVIT zu ermöglichen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze