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MASSNAHME

Sicherstellung der Hilfe an Geschädigte von Naturkatastrophen und Finanzierung von Vorbeugungsmaßnahmen durch den Katastrophenfonds

Durch den Katastrophenfonds wird Hilfe an Geschädigte von Naturkatastrophen sichergestellt und werden Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturkatastrophen finanziert

2013
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Der Katastrophenfonds hat im Jahr 2013 nach Maßgabe der rechtlichen Voraussetzungen (Katastrophenfonds-Gesetz 1996) - bis zu 60% der Landeshilfe bei privaten Personen und Unternehmen finanziert

Details zur Kennzahl

2013

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

60

%

Zielzustand

60

%

Erläuterung der Entwicklung

Aufgrund von hohen Schäden durch Hochwässer in den Jahren 2012 und 2013 musste die Dotierung des Katastrophenfonds im Jahr 2013 um insg. 71,8 Mio. Euro zu Lasten des Bundes aufgestockt werden, um die Transfers an die Länder und Gemeinden und die Finanzierung der Vorbeugungsmaßnahmen durch das BMLFUW und das BMVIT zu ermöglichen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

0


Quelle

Bericht des BMF gem. Katastrophenfonds-Gesetz 1996

Berechnungsmethode

Mittel an Länder für Landeshilfe an private Personen und Unternehmen nach Naturkatastrophen

Kennzahl: Der Katastrophenfonds hat im Jahr 2013 nach Maßgabe der rechtlichen Voraussetzungen (Katastrophenfonds-Gesetz 1996) bis zu 50% des Schadens bei Gebietskörperschaften zur Wiederherstellung der Infrastruktur finanziert

Details zur Kennzahl

2013

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

50

%

Zielzustand

50

%

Erläuterung der Entwicklung

Aufgrund von hohen Schäden durch Hochwässer in den Jahren 2012 und 2013 musste die Dotierung des Katastrophenfonds im Jahr 2013 um insg. 71,8 Mio. Euro zu Lasten des Bundes aufgestockt werden, um die Transfers an die Länder und Gemeinden und die Finanzierung der Vorbeugungsmaßnahmen durch das BMLFUW und das BMVIT zu ermöglichen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

0


Quelle

Bericht des Bundesministeriums für Finanzen gem. Katastrophenfonds-Gesetz 1996.

Berechnungsmethode

Ausgaben für Wiederherstellung von Infrastruktur des Bundes, der Länder und der Gemeinden nach Naturkatastrophen

Meilenstein: Der Katastrophenfonds hat im Jahr 2013 nach Maßgabe der rechtlichen Voraussetzungen (Katastrophenfonds-Gesetz 1996) Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturkatastrophen bis zum Ausmaß der budgetierten Mittel finanziert

Details zum Meilenstein

2013

Istzustand (2013)

Der Katastrophenfonds hat im Jahr 2013 nach Maßgabe der rechtlichen Voraussetzungen (Katastrophenfonds-Gesetz 1996) Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturkatastrophen bis zum Ausmaß der budgetierten Mittel finanziert.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2011

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Der Katastrophenfonds hat im Jahr 2011 nach Maßgabe der rechtlichen Voraussetzungen (Anteil des Bundes zu den Schadensfällen) Hilfe geleistet und Vorbeugungsmaßnahmen finanziert.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2013

Zielzustand (Beschreibung)

Der Katastrophenfonds hat im Jahr 2013 nach Maßgabe der rechtlichen Voraussetzungen (Katastrophenfonds-Gesetz 1996) Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturkatastrophen bis zum Ausmaß der budgetierten Mittel finanziert

Erläuterung der Entwicklung

Aufgrund von hohen Schäden durch Hochwässer in den Jahren 2012 und 2013 musste die Dotierung des Katastrophenfonds im Jahr 2013 um insg. 71,8 Mio. Euro zu Lasten des Bundes aufgestockt werden, um die Transfers an die Länder und Gemeinden und die Finanzierung der Vorbeugungsmaßnahmen durch das BMLFUW und das BMVIT zu ermöglichen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze