MASSNAHME
Sicherstellung der Hilfe an Geschädigte von Naturkatastrophen und Finanzierung von Vorbeugungsmaßnahmen durch den Katastrophenfonds
Durch den Katastrophenfonds werden Hilfe an Geschädigte von Naturkatastrophen sichergestellt und werden Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturkatastrophen finanziert.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Finanzierungsanteil der Landeshilfe bei privaten Personen und Unternehmen durch den Katastrophenfonds
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
n.v.%
Zielzustand
60%
Erläuterung der Entwicklung
Mittel zur Finanzierung von Hilfen der Länder an private Personen und Unternehmen nach Naturkatastrophen konnten durch den Katastrophenfonds in vollem Umfang der Anforderungen geleistet werden.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2013
Ausgangspunkt der Planung
60
Quelle
Bericht des BMF gem. Katastrophenfonds-Gesetz 1996
Berechnungsmethode
Höhe der Bundesmittel an der Unterstützung von privaten Personen und Unternehmen für Schäden nach Naturkatastrophen
Kennzahl: Finanzierungsanteil des Schadens bei Gebietskörperschaften zur Wiederherstellung der Infrastruktur durch den Katastrophenfonds
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
n.v.%
Zielzustand
50%
Erläuterung der Entwicklung
Hilfen an Gebietskörperschaften zur Wiederherstellung von Infrastruktur nach Naturkatastrophen konnte durch den Katastrophenfonds in vollem Umfang der Anforderungen geleistet werden.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2013
Ausgangspunkt der Planung
50
Quelle
Bericht des Bundesministeriums für Finanzen gem. Katastrophenfonds-Gesetz 1996.
Berechnungsmethode
Ausgaben für Wiederherstellung von Infrastruktur des Bundes, der Länder und der Gemeinden nach Naturkatastrophen
Meilenstein: Finanzierung der Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturkatastrophen antragsgemäß finanziert.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2015)
Im Jahr 2015 wurden dem BMLFUW und BMVIT für Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturkatastrophen 248,37 Mio.€ zur Verfügung gestellt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2013
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Der Katastrophenfonds hat im Jahr 2015 nach Maßgabe der rechtlichen Voraussetzungen (Katastrophenfonds-Gesetz 1996) - Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturkatastrophen bis zum Ausmaß der budgetierten Mittel Finanziert.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2015
Zielzustand (Beschreibung)
Der Katastrophenfonds hat im Jahr 2015 nach Maßgabe der rechtlichen Voraussetzungen (Katastrophenfonds-Gesetz 1996) - Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturkatastrophen bis zum Ausmaß der budgetierten Mittel Finanziert.
Erläuterung der Entwicklung
Die vom BMLFUW und BMVIT im Bereich des Katastrophenfonds vorgesehenen Vorbeugungsmaßnahmen wurden finanziert.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze