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MASSNAHME

Sicherstellung der Hilfe an Geschädigte von Naturkatastrophen und Finanzierung von Vorbeugungsmaßnahmen durch den Katastrophenfonds

Durch den Katastrophenfonds werden Hilfe an Geschädigte von Naturkatastrophen sichergestellt und werden Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturkatastrophen finanziert.

2015
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Finanzierungsanteil der Landeshilfe bei privaten Personen und Unternehmen durch den Katastrophenfonds

Details zur Kennzahl

2015

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

n.v.

%

Zielzustand

60

%

Erläuterung der Entwicklung

Mittel zur Finanzierung von Hilfen der Länder an private Personen und Unternehmen nach Naturkatastrophen konnten durch den Katastrophenfonds in vollem Umfang der Anforderungen geleistet werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2013

Ausgangspunkt der Planung

60


Quelle

Bericht des BMF gem. Katastrophenfonds-Gesetz 1996

Berechnungsmethode

Höhe der Bundesmittel an der Unterstützung von privaten Personen und Unternehmen für Schäden nach Naturkatastrophen

Kennzahl: Finanzierungsanteil des Schadens bei Gebietskörperschaften zur Wiederherstellung der Infrastruktur durch den Katastrophenfonds

Details zur Kennzahl

2015

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

n.v.

%

Zielzustand

50

%

Erläuterung der Entwicklung

Hilfen an Gebietskörperschaften zur Wiederherstellung von Infrastruktur nach Naturkatastrophen konnte durch den Katastrophenfonds in vollem Umfang der Anforderungen geleistet werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2013

Ausgangspunkt der Planung

50


Quelle

Bericht des Bundesministeriums für Finanzen gem. Katastrophenfonds-Gesetz 1996.

Berechnungsmethode

Ausgaben für Wiederherstellung von Infrastruktur des Bundes, der Länder und der Gemeinden nach Naturkatastrophen

Meilenstein: Finanzierung der Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturkatastrophen antragsgemäß finanziert.

Details zum Meilenstein

2015

Istzustand (2015)

Im Jahr 2015 wurden dem BMLFUW und BMVIT für Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturkatastrophen 248,37 Mio.€ zur Verfügung gestellt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2013

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Der Katastrophenfonds hat im Jahr 2015 nach Maßgabe der rechtlichen Voraussetzungen (Katastrophenfonds-Gesetz 1996) - Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturkatastrophen bis zum Ausmaß der budgetierten Mittel Finanziert.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2015

Zielzustand (Beschreibung)

Der Katastrophenfonds hat im Jahr 2015 nach Maßgabe der rechtlichen Voraussetzungen (Katastrophenfonds-Gesetz 1996) - Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturkatastrophen bis zum Ausmaß der budgetierten Mittel Finanziert.

Erläuterung der Entwicklung

Die vom BMLFUW und BMVIT im Bereich des Katastrophenfonds vorgesehenen Vorbeugungsmaßnahmen wurden finanziert.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze