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MASSNAHME

Sicherstellung der Mittel für die Auszahlung des Pflegegelds an die LeistungsempfängerInnen

Das BMF sichert durch die korrekte Erstellung des Monatsvoranschlags, dass rechtzeitig ausreichende Mittel für die Auszahlung des Pflegegelds an die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger bzw. an die auszahlenden Stellen zur Verfügung stehen.

2023
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Die Pflegegelder werden fristgerecht zur Verfügung gestellt.

Details zum Meilenstein

2023

Istzustand (2023)

100% der finanziellen Leistungen wurden fristgerecht angewiesen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

100% der finanziellen Leistungen wurden fristgerecht angewiesen.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Die Pflegegelder stehen zu den abgestimmten Terminen zur Verfügung, sodass die BVAEB die Auszahlungen an die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger fristgerecht in die Wege leiten kann. 100% der finanziellen Leistungen werden fristgerecht angewiesen.

Erläuterung der Entwicklung

100% wurden erreicht. Keine Abweichung.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Die Pflegegelder werden in voller Höhe zur Verfügung gestellt.

Details zum Meilenstein

2023

Istzustand (2023)

100% der finanziellen Leistungen wurden in voller Höhe zur Verfügung gestellt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

100% der finanziellen Leistungen wurden in voller Höhe angewiesen.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Die Pflegegelder werden in voller Höhe zur Verfügung gestellt, sodass die BVAEB die Auszahlungen an die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger im gebührenden Umfang in die Wege leiten kann. 100% der finanziellen Leistungen werden in voller Höhe angewiesen.

Erläuterung der Entwicklung

100% wurden erreicht. Keine Abweichung.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze