Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Sicherstellung der Rechtmäßigkeit und Effektivität der Schlichtungsstellen.

2016
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: AStG (Alternative Streitbeilegungsgesetz) in Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU tritt in Kraft und ein reibungsloses Funktionieren der Schlichtungsstellen (AS Stellen) ist gegeben – Monitoring des Funktionierens der AS Stellen

Details zum Meilenstein

2016

Istzustand (2016)

Das AStG (BGBl I Nr. 105/2015) ist mit 9.1.2016 in Kraft getreten. Die Schlichtungsstellen haben ihre Arbeit nach den neuen Prinzipien des AStG aufgenommen. Im Juli 2016 präsentierte der Konsumentenschutzminister gemeinsam mit den Schlichtungsstellen die erste Halbjahresbilanz.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2015

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Beginn der Verhandlungen zur Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2016

Zielzustand (Beschreibung)

AStG (Alternative Streitbeilegungsgesetz) in Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU tritt in Kraft und ein reibungsloses Funktionieren der Schlichtungsstellen (AS Stellen) ist gegeben – Monitoring des Funktionierens der AS Stellen

Erläuterung der Entwicklung

Die Schlichtungsstellen haben ihre Arbeit nach den neuen Prinzipien des AStG aufgenommen. Im Juli 2016 präsentiert der Konsumentenschutzminister gemeinsam mit den Schlichtungsstellen die erste Halbjahresbilanz. Der Start kann als gelungen bezeichnet werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze