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MASSNAHME

Sicherstellung einer raschen Verfahrensdauer bei Pflegeldverfahren

Sicherstellung einer raschen Verfahrensdauer bei Pflegeldverfahren

2013
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Durchschnittliche Verfahrensdauer zur Gewährung von Pflegegeld

Details zur Kennzahl

2013

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

60

Tage

Zielzustand

60

Tage

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

58,3


Quelle

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

Berechnungsmethode

Anzahl der Tage bei Neuanträgen