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MASSNAHME

Sicherstellung eines konsument/innenfreundlichen Rechts im Rahmen des digitalen Binnenmarkts und beim nationalen Energie-und Klimaplan.

2020
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: RL über bestimmte vertragsrechtl. Aspekte d. Warenkaufs u. ü. bestimmte vertragsrechtl. Aspekte d. Bereitst. digitaler Inhalte u. Dienstl.

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Die Umsetzung der RL 2019/771/EU über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs (ABl L 2019/136, 28) und der RL 2019/770/EU über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (ABl L 2019/136) in ein Gewährleistungsrecht konnte nicht bis zum 31.12.2020 abgeschlossen werden.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

20.5.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

EU-Beschlussfassung der Richtlinie (RL) 2019/771/EU über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs (ABl L 2019/136, 28) und der RL 2019/770/EU über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (ABl L 2019/136, 1) ist erfolgt. Die Richtlinien sind bis 1.7.2021 umzusetzen.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2020

Zielzustand (Beschreibung)

BMSGPK konnte den Verbraucher/innenstandpunkt erfolgreich in die Verhandlungen zum Umsetzungsgesetz einbringen. Die Beschlussfassung im Ministerrat ist Ende 2020 erfolgt.

Erläuterung der Entwicklung

Die Begutachtung des Gesetzestextes startete erst mit April 2021; ob Forderungen ausreichend einbezogen werden, ist derzeit noch nicht abschätzbar.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

nicht erreicht

Meilenstein: Richtlinie (RL) zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucher/innenschutzvorschriften

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Die Verhandlungen zur Umsetzung der RL zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften (ABL L 2019/328/7) begannen erst im Dezember 2020.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

18.12.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

EU-Beschlussfassung der Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucher/innenschutzvorschriften (ABI L 2019/328/7) ist erfolgt. Die Richtlinie ist bis zum 28.11.2021 umzusetzen.

Zielzustand (Datum)

30. Juni 2020

Zielzustand (Beschreibung)

Verhandlungen zum Umsetzungsgesetz wurden begonnen.

Erläuterung der Entwicklung

Zur Umsetzung der Richtlinie sind je nach Materie das BMJ oder das BMDW zuständig. Der Umsetzungsentwurf des BMJ liegt vor und orientiert sich am Mindestbedarf. Das Sozialministerium hat seine Forderungen eingebracht. Es gibt die Bemühung, den Entwurf zeitgerecht bis 28.11.2021 umzusetzen. Ein Umsetzungsvorschlag des BMDW liegt noch nicht vor.

Die RL enthält Spielräume zur Umsetzung. Aus konsumentenpolitischer Sicht sollten folgende Optionen genützt werden:
• ad BMJ-Umsetzung: Die Informationspflichten für Plattformen sollten erweitert werden; ein Rücktrittsrecht bei Verträgen sollte möglich sein, sofern diese im Zusammenhang mit bestimmten nachteiligen Praktiken bei Haustürgeschäften und Werbefahrten geschlossen werden; die telefonische Erreichbarkeit von Fluglinien und anderen Personentransportunternehmen sollte gesichert werden.
• ad BMDW-Umsetzung: Bestimmte verbraucherfeindliche Werbepraktiken im Zusammenhang mit Haustürgeschäften und Werbefahrten sollten jedenfalls verboten werden; die außervertragliche Haftung von Werbenden gegenüber individuellen Verbraucher/innen sollte im Fall irreführender und aggressiver Werbung gesetzlich klar geregelt werden. Gewährleistet werden muss, dass Schäden rechtlich rechtssicher durchsetzbar sind.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise

Meilenstein: RL-Vorschlag über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher/innen

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

In Bezug auf den RL-Vorschlag über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher konnte das BMSGPK den Verbraucherschutzstandpunkt erfolgreich einbringen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

28.11.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Allgemeine Ausrichtung des EU-Rates ist erfolgt.

Zielzustand (Datum)

30. Juni 2020

Zielzustand (Beschreibung)

BMSGPK konnte im Trilog den Verbraucher/innenschutzstandpunkt bis zum Beschluss der Richtlinie erfolgreich einbringen. Die RL ist unter CRO VS bis Mitte 2020 beschlossen worden.

Erläuterung der Entwicklung

Die politische Beschlussfassung erfolgte Mitte 2020. Der Standpunkt der Verbraucherinnen und Verbraucher konnte erfolgreich vertreten werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Nationale Umsetzung des EU-Legislativpaketes Saubere Energie

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Insbesondere wegen erforderlicher Änderung der Schwerpunktsetzung durch die COVID-19-Pandemie erfolgte die nationale Umsetzung des EU-Legislativpaketes Saubere Energie im BMK verzögert.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

Mai 2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

EU-Legislativpaket Saubere Energie wurde beschlossen. In Hinblick auf die Umsetzungsfristen zum EU-Legislativpaket Saubere Energie werden 2020 mehrere nationale Umsetzungsgesetze mit Verbraucher/innenrelevanten Weichenstellungen beschlossen werden (Erneuerbaren-AusbauG, Novelle EnergieeffizienzG, Novelle ElWOG).

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2020

Zielzustand (Beschreibung)

BMSGPK konnte den Verbraucher/innenstandpunkt erfolgreich in die Verhandlungen zu den Umsetzungsgesetzen einbringen.

Erläuterung der Entwicklung

Das BMSGPK konnte den Standpunkt der Verbraucherinnen und Verbraucher daher noch nicht erfolgreich in die Verhandlungen zu den Umsetzungsgesetzen einbringen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

nicht erreicht