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MASSNAHME

Sicherstellung eines konsument/innenfreundlichen Rechts im Rahmen des digitalen Binnenmarkts und beim nationalen Energie-und Klimaplan.

2021
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: RL über bestimmte vertragsrechtl. Aspekte d. Warenkaufs u. ü. bestimmte vertragsrechtl. Aspekte d. Bereitst. digitaler Inhalte u. Dienstl.

Details zum Meilenstein

2021

Istzustand (2021)

Das Umsetzungsgesetz trat mit 1.1.2022 in Kraft; kein Durchdringen bei den Verhandlungen

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

20.5.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

EU-Beschlussfassung der Richtlinie (RL) 2019/771/EU über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs (ABl L 2019/136, 28) und der RL 2019/770/EU über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (ABl L 2019/136, 1) ist erfolgt. Die Richtlinien sind bis 1.7.2021 umzusetzen.

Zielzustand (Datum)

1. Juli 2021

Zielzustand (Beschreibung)

Das Umsetzungsgesetz tritt in Kraft.

Erläuterung der Entwicklung

Inhaltlich fanden die vom BMSGPK im Rahmen der Verhandlungen eingebrachten Forderungen nach einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist, zumindest bei Waren, die nach der Verbrauchererwartung eine längere Lebensdauer aufweisen sollten, sowie nach gewährleistungsrechtlichen Direktansprüchen des Verbrauchers gegen den Hersteller oder gegen den Importeur keinen Niederschlag im österreichischen Umsetzungsgesetz. Diese Themen werden aber von der Europäischen Kommission in ihren neuen Legislativvorhaben aufgegriffen, so dass den Forderungen längerfristig hoffentlich mit Unterstützung der EU zum Durchbruch verholfen werden kann.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

nicht erreicht

Meilenstein: RL zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucher/innenschutzvorschriften

Details zum Meilenstein

2021

Istzustand (2021)

Verbraucher/innenschutzvorschriften, ABl L 2019/328/7: Vertragsverletzungsverfahren Österreichs, da keine fristgerechte Umsetzung durch die beiden legistisch verantwortlichen Ressorts BMJ und BMDW gelungen ist; BMSGPK hat dementgegen den verbraucherrechtlichen Standpunkt zu beiden Entwürfen, wie von den zuständigen Ressorts vorgegeben, immer fristgerecht eingebracht.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

18.12.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

EU-Beschlussfassung der Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucher/innenschutzvorschriften (ABI L 2019/328/7) ist erfolgt. Die Richtlinie ist bis zum 28.11.2021 umzusetzen.

Zielzustand (Datum)

28. November 2021

Zielzustand (Beschreibung)

BMSGPK konnte den Verbraucher/innenstandpunkt erfolgreich in die Verhandlungen zum Umsetzungsgesetz einbringen.

Erläuterung der Entwicklung

Die Umsetzungsgesetze sind noch immer nicht beschlossen. Im vom BMJ umzusetzenden Teil konnten zusätzliche Informationspflichten für Betreiber von Online-Plattformen und Verbesserungen beim Rücktrittsrecht eingebracht werden. Nicht gelungen ist hingegen die verbraucherfreundliche Umsetzung des in die Kompetenz des BMDW fallenden Teils: der derzeitige Entwurf sieht – möglicherweise richtlinien- und verfassungswidrig – sogar eine Verschlechterung beim Recht auf Schadenersatz vor.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

nicht erreicht

Meilenstein: RL-Vorschlag über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher/innen

Details zum Meilenstein

2021

Istzustand (2021)

Es fanden in Folge engmaschige Verhandlungen auf Basis einer Punktation und 2 Gesetzesvorschlägen (Qualifizierte Einrichtungen und Abhilfeverfahren) statt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

30.6.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

BMSGPK konnte im Trilog den Verbraucher/innenschutzstandpunkt bis zum Beschluss der Richtlinie erfolgreich einbringen. Die RL wurde unter der kroatischen EU-Ratspräsidentschaft politisch beschlossen. Die formelle Beschlussfassung wird im 3. Quartal 2020 erwartet. Die RL muss bis 2022 (2 1/2 Jahre Umsetzungsfrist) innerstaatlich umgesetzt werden. Angestrebt wird eine praxisorientierte Umsetzung der RL, damit dieses neue Instrument tatsächlich effektiv genützt wird.

Zielzustand (Datum)

2. Jänner 2021

Zielzustand (Beschreibung)

Die innerstaatlichen Verhandlungen wurden im Jänner 2021 begonnen.

Erläuterung der Entwicklung

Das BMJ ist bestrebt, den ursprünglichen Fahrplan einzuhalten und im Mai 2022 einen Begutachtungsentwurf vorzulegen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise

Meilenstein: Nationale Umsetzung des EU-Legislativpaketes Saubere Energie

Details zum Meilenstein

2021

Istzustand (2021)

Das EU-Legislativpaket Saubere Energie wurde bislang nur teilweise beschlossen, wobei das BMSGPK den Standpunkt der Verbraucher:innen erfolgreich in das Erneuerbaren-AusbauG einbringen konnte.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

Mai 2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

EU-Legislativpaket Saubere Energie wurde beschlossen. In Hinblick auf die Umsetzungsfristen zum EU-Legislativpaket Saubere Energie werden 2020 mehrere nationale Umsetzungsgesetze mit Verbraucher/innenrelevanten Weichenstellungen beschlossen werden (Erneuerbaren-AusbauG, Novelle EnergieeffizienzG, Novelle ElWOG).

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2021

Zielzustand (Beschreibung)

An Fachsitzungen auf Beamtenebene vor Begutachtung wurde teilgenommen. Die Verhandlungen konnten bis zum Jahresende abgeschlossen werden.

Erläuterung der Entwicklung

Im Erneuerbaren-AusbauG konnten folgende Standpunkt der Verbraucher:innen erfolgreich eingebracht werden: der Begünstigtenkreis für die Befreiung von den Ökostromkosten wurde ausgeweitet; die Umstellung des Förderungssystem auf Selbstvermarktung sollte längerfristig weniger Finanzierungsbedarf für die Haushalte bedeuten; leichte Verbesserung zur Transparenz der Fernwärmeabrechnung. Die Umsetzungen der Richtlinie Energieeffizienz und der Strombinnenmarkt-Richtlinie (Zweidrittelmehrheit im NR!) sind noch ausständig.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise