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MASSNAHME

Sicherstellung eines konsumentenfreundlichen Vertragsrechts im Rahmen des digitalen Binnenmarkts

2016
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Konsumentenfreundliche Gestaltung der Vorschläge der Europ. Kommission (EK) zum Vertragsrecht im R. des digitalen Binnenmarkts – Anzustreben ist, dass der neue Rechtsakt nur bestehende Defizite (Rechtslücken) betref. digitale Inhalte beseitigt und das allg. Vertragsrecht möglichst unberührt lässt.

Details zum Meilenstein

2016

Istzustand (2016)

Der Richtlinienvorschlag wird im Ausschuss Zivilrecht im Rat (Brüssel) verhandelt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2015

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Verhandlungen zum Europäischen Kaufrecht (VO-Vorschlag der EK zur Harmonisierung des (Verbraucher-)Zivilrechts) sind gescheitert. Die EK hat in ihrer Mitteilung zum digitalen Binnenmarkt eine neue Initiative angekündigt.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2016

Zielzustand (Beschreibung)

Konsumentenfreundliche Gestaltung der Vorschläge der Europ. Kommission (EK) zum Vertragsrecht im R. des digitalen Binnenmarkts – Anzustreben ist, dass der neue Rechtsakt nur bestehende Defizite (Rechtslücken) betref. digitale Inhalte beseitigt und das allg. Vertragsrecht möglichst unberührt lässt.

Erläuterung der Entwicklung

Die Diskussion im Ausschuss Zivilrecht gestaltet sich kontrovers. Österreich thematisiert viele Unstimmigkeiten des Richtlinienvorschlages und kann damit die Diskussion wesentlich beeinflussen. Kontrovers ist insbesondere, dass Daten, die Konsumentinnen über die für die Vertragserfüllung notwendigen Daten hinausgehen, als wirtschaftliche Gegenleistung – quasi als „Bezahlung“ gegeben werden können.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise