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MASSNAHME

Sicherstellung von Förderungsmitteln

Sicherstellung von Förderungsmitteln für die Siedlungswasserwirtschaft für die nächste FAG Periode (2017ff), um Investitionen für Neuerrichtung und Werterhaltung der Wasserinfrastruktur weiterhin zu sichern und eine für die Bevölkerung zumutbare Gebührengestaltung zu ermöglichen zu ermöglichen

2016
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Positionspapiere zur Sicherstellung der Finanzierung der Siedlungswasserwirtschaft wurden bis Ende 2016 in die FAG Verhandlungen eingebracht und FAG VerhandlerInnen laufend zu wasserwirtschaftlichen Fragestellungen durch fachlich akkordierte Positionen serviciert

Details zum Meilenstein

2016

Istzustand (2016)

Paktum zum Finanzausgleich wurde am 17. November 2016 unterfertigt. FAG 2017 wurde am 30.12.2016 im BGBl. verlautbart (BGBl. I Nr. 116/2016)

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2015

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Im Vorfeld der FAG Verhandlungen wurde die Notwenigkeit zum Erhalt einer funktionierenden Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung durch eine Infokampagne verstärkt ins Bewusstsein gerufen. Positionspapiere für FAG Verhandlungen zur Sicherstellung der Finanzierung der SWW liegen 2015 vor.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2016

Zielzustand (Beschreibung)

Positionspapiere zur Sicherstellung der Finanzierung der Siedlungswasserwirtschaft wurden bis Ende 2016 in die FAG Verhandlungen eingebracht und FAG VerhandlerInnen laufend zu wasserwirtschaftlichen Fragestellungen durch fachlich akkordierte Positionen serviciert.

Erläuterung der Entwicklung

Laufende Servicierung der FAG Verhandler ist erfolgt. Am 17. November 2016 wurde das Paktum zum FAG unterfertigt. In Pkt 4 – Siedlungswasserwirtschaft wurde die Höhe des jährlichen Förderbarwertes für die Siedlungswasserwirtschaft für die Jahre 2017 ff mit 80 Mio. Euro festgelegt. Veröffentlichung des Finanzausgleichsgesetzes 2017 im BGBl. erfolgte am 30.12.2016 mit BGBl. I Nr. 116/2016.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze