MASSNAHME
Sicherung bundesweit einheitlicher Standards im Denkmalschutz und in der Denkmalpflege
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Durchführung von Veränderungsverfahren gemäß Denkmalschutzgesetz - Prozentanteil der in weniger als 6 Monaten ausgestellten Bescheide
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
95%
Zielzustand
85%
Erläuterung der Entwicklung
Die Kennzahl wurde mit dem BVA 2018 erstmals zur Steuerung eingeführt, die Planung beruhte daher auf Schätzungen. Es zeigt sich, dass innerhalb von sechs Monaten 95 Prozent der antragsgebundenen Verfahren (Veränderung, Ausfuhr und Archäologie) durch das Bundesdenkmalamt bescheidmäßig erledigt werden konnten. Der Prozentanteil jener Verfahren mit einer Dauer unter 6 Monaten liegt somit um 10 Prozentpunkte über dem jeweiligen Zielvorgabewert für das Jahr 2018. Die Kennzahl steht im Kontext der Serviceorientierung. Das BDA hat sich bereits 2018 an den höheren Zielvorgabewerten der Folgejahre orientiert. Mittels der 2018 erreichten Werte lässt sich eine Erfüllung der ab 2019 inkl. Folgejahre angehobenen Zielvorgaben prognostizieren.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2017
Ausgangspunkt der Planung
0
Quelle
Bundesdenkmalamt
Berechnungsmethode
Anteil antragsgebundener Verfahren (Veränderung, Ausfuhr, Archäologie), deren Dauer zwischen Datum der Antragstellung und Datum des Bescheids weniger als 6 Monate beträgt.
Kennzahl: Durchführung von Veränderungsverfahren gemäß Denkmalschutzgesetz - Prozentanteil der in weniger als 4 Monaten ausgestellten Bescheide
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
87%
Zielzustand
60%
Erläuterung der Entwicklung
Die Kennzahl wurde mit dem BVA 2018 erstmals zur Steuerung eingeführt, die Planung beruhte daher auf Schätzungen. Es zeigt sich, dass innerhalb von vier Monaten 87 Prozent der antragsgebundenen Verfahren (Veränderung, Ausfuhr und Archäologie) durch das Bundesdenkmalamt bescheidmäßig erledigt werden konnten. Der Prozentanteil jener Verfahren mit einer Dauer unter 4 Monaten liegt somit um 27 Prozentpunkte über dem jeweiligen Zielvorgabewert für das Jahr 2018. Die Kennzahl steht im Kontext der Serviceorientierung. Das BDA hat sich bereits 2018 an den höheren Zielvorgabewerten der Folgejahre orientiert. Mittels der 2018 erreichten Werte lässt sich eine Erfüllung der ab 2019 inkl. Folgejahre angehobenen Zielvorgaben prognostizieren.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2017
Ausgangspunkt der Planung
0
Quelle
Bundesdenkmalamt Sektion Kunst und Kultur, BKA
Berechnungsmethode
Anteil antragsgebundener Verfahren (Veränderung, Ausfuhr, Archäologie), deren Dauer zwischen Datum der Antragstellung und Datum des Bescheids weniger als 4 Monate beträgt.