MASSNAHME
Stärkung der Produktsicherheit durch legistische und faktische Maßnahmen, insbesondere im Online-Bereich.
Stärkung der Produktsicherheit durch legistische und faktische Maßnahmen, insbesondere im Online-Bereich.
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2025 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2026 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Novelle des Produktsicherheitsgesetzes (PSG)
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2024
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Das PSG 2004 ist durch ein neues Produktsicherheitsgesetz mit begleitenden Bestimmungen zur allgemeinen Produktsicherheitsverordnung der EU (Bestimmungen zu Behördenorganisation, Vollziehung, Strafen etc.) zu ersetzen. 2024 wurden Vorarbeiten durchgeführt.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2025
Zielzustand (Beschreibung)
Per 30.6.2025 wurde das Begutachtungsverfahren eingeleitet. Die Beschlussfassung im Nationalrat und Kundmachung ist bis zum 31.12.2025 erfolgt.