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MASSNAHME

Stärkung Sprachkompetenz, Verbesserung Bildungsübergänge, Ausbau der Schnittstellensteuerung

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Standardisierung und verbesserte Gestaltung der Schuleingangsphase in Zusammenarbeit mit dem Kindergarten

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Das Schuleingangsscreening liegt sowohl in Form einer webbasierten Anwendung über Tablet (Web-APP) als auch in klassischer Papier-Bleistift-Form vor und ist potentiell für alle Volksschulen verfügbar. Die entsprechenden Materialien wurden an alle Volksschulen, die sich zur Durchführung angemeldet haben, zugesendet.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Ein wissenschaftlich fundiertes Screeninginstrument zur Beurteilung von Schulreife und spezifischen Förderbedarfen ist in einer Pilotversion fertiggestellt. Elterninformationsfolder mit Förderhinweisen liegen in verschiedenen Sprachen auf.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2020

Zielzustand (Beschreibung)

Das weiterentwickelte Screeninginstrument und ein Katalog von evidenzbasierten, auf die im Screeninginstrument erfassten Kompetenzbereiche fokussierenden Förderprogramme ist für alle Volksschulen verfügbar. Ein verstärkter Austausch zwischen den Beteiligten der beiden Bildungseinrichtungen Kindergarten und Schule wird initiiert.

Erläuterung der Entwicklung

Die Pilotversion des Schuleingangsscreenings wurde sowohl inhaltlich als auch technisch weiterentwickelt. Eine wesentliche Weiterentwicklung war die Modularisierung. Zur neuerlichen Erprobung des Verfahrens haben sich bundesweit ca. 20% der Volksschulen angemeldet, die Materialien und Zugangsdaten für die Durchführung erhalten haben. Für 2022 ist ein flächendeckendes Angebot zur Durchführung geplant. Der Einsatz durch die Schulen bleibt freiwillig und kann je nach spezifischem Erkenntnisinteresse durch Zusammenstellung passender Module erfolgen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend

Meilenstein: Ausbau der Schnittstelle zwischen Kindergarten und Grundschule

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Die Datenweitergabe von Informationen in Form des Übergabeblattes zwischen dem Kindergarten und der Grundschule ist mit dem Kindergartenjahr 19/20 erstmals erfolgt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Datenweitergabe von Informationen zwischen dem Kindergarten und der Grundschule ist landesgesetzlich und bundesgesetzlich geregelt.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2020

Zielzustand (Beschreibung)

Ein einheitliches Übergabeblatt mit den Informationen zur Sprachförderung im Kindergarten wird bei der Schuleingangsphase verwendet.

Erläuterung der Entwicklung

Aufgrund der gesetzlichen Festlegung wird das Übergabeblatt weiterhin zur Anwendung kommen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Entwicklung der individuellen Kompetenzmessung PLUS (iKMPlus)

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Die informelle Kompetenzmessung (IKM) ist für die verpflichtende Durchführung im Schuljahr 2020/21 vorbereitet. Die gesetzlichen Grundlagen sind in Kraft, Schulen sind auf die Durchführung vorbereitet. Umsetzungskonzepte und Fortbildungsangebote sind entwickelt. Aufgrund der COVID-19 Pandemie und der zu ihrer Eindämmung erforderlichen Maßnahmen im Schulbetrieb (insb. Schulschließungen, Distance Learning) wurde die verpflichtende Durchführung der IKM im Wintersemester 2020/21 auf der 7. Schulstufe ausgesetzt. Die verpflichtende Durchführung im Sommersemester 2020/21 auf der 3. Schulstufe ist final vorbereitet. Brückenstudien zur Erhaltung der Zeitreihe von BIST-Ü zur iKMPlus wurden trotz der durch COVID-19 Pandemie entstandenen Beeinträchtigungen aufgesetzt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die wesentlichen technischen Konzepte für die Kompetenzmessungen und Einschätzbögen im Rahmen der iKMPlus liegen vor. Schuljahr 2019/20: Die Operationalisierung der Konzepte wird weiter vorangetrieben. Die Konzepte werden in eine umfassende Umsetzungs- und Nutzungsstrategie eingebettet. Start der Pilotierungen.

Zielzustand (Datum)

1. Dezember 2020

Zielzustand (Beschreibung)

Die informelle Kompetenzmessung (IKM) ist für die verpflichtende Durchführung im Schuljahr 2020/21 vorbereitet. Die legistischen Grundlagen (Testung, Reflexionsgespräche, Datenverarbeitung) sind in Kraft, Schulen sind (auch in technischer Sicht) vorbereitet. Dies bildet die Vorausbaustufe zur künftigen iKMPlus. 01.12.2020: Die erstmalige verpflichtende Durchführung der IKM hat erfolgreich auf der 7. Schulstufe stattgefunden. 01.12.2020: Die ersten Itempilotierungen der iKMPlus wurden erfolgreich durchgeführt. 01.12.2020: Fort- und Weiterbildungen zur iKMPlus werden angeboten.

Erläuterung der Entwicklung

Ab dem Schuljahr 2021/22 erfolgt die Überprüfung der Bildungsstandards jährlich im Rahmen der individuellen Kompetenzmessung PLUS (iKMPlus). Die per Verordnung seit 2009 festgelegten Bildungsstandards bleiben unverändert bestehen, während die Form ihrer Überprüfung weiterentwickelt und in ihren Funktionen gestärkt wird. Mit der iKMPlus profitieren Schülerinnen und Schüler noch im selben Schuljahr von ihrer Testteilnahme, erhalten direktes Feedback zu ihrem Lernstand sowie darauf aufbauende Förderung. Lehrpersonen werden durch die gewonnenen Informationen und begleitende Materialien in der Planung von Fördermaßnahmen sowie in der Evaluierung und Weiterentwicklung ihres Unterrichts zusätzlich unterstützt. Gleichzeitig werden die Datengrundlagen für das Qualitätsmanagement für Schulen und das Bildungsmonitoring deutlich ausgebaut. Der Erfahrungsschatz der früheren BIST-Ü geht dabei nicht verloren, denn die Ergebnisse der künftigen iKMPlus werden mit der Zeitreihe der Bildungsstandardüberprüfungen vergleichbar sein. So wird eine Längsschnittbetrachtung der Entwicklungen an Österreichs Schulen ermöglicht und kann an die Erkenntnisse aus vergangenen BIST-Ü Erhebungen angeknüpft werden. Die Ergebnisse der iKMPlus werden weder auf die Leistungsbeurteilung Einfluss nehmen, noch als Kriterium für die Aufnahme an einer weiterführenden Schule herangezogen. Sie dienen der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern, der Unterrichtsentwicklung, sowie der Schul- und Qualitätsentwicklung. Am Übergang von der Bildungsstandardüberprüfung zur iKMPlus wird die bereits bekannte, bisher freiwillige IKM im Jahr 2021 in ausgewählten Kompetenzbereichen verpflichtend durchgeführt

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise

Meilenstein: Intensivierung der frühen sprachlichen Förderung in der elementaren Bildungseinrichtung

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Der Anteil der Kinder mit Deutschförderbedarf hat sich im Kindergartenjahr 2019/20 österreichweit um 22,0% reduziert.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Anzahl der Kinder mit Deutschförderbedarf in der Jahrgangsstufe 4 und 5 wurde für das Kindergartenjahr 2018/19 auf Basis von Datensätzen der Länder erfasst. Der Bund fördert ab dem Kindergartenjahr 2018/19 die frühe sprachliche Förderung je Kindergartenjahr mit 18.125.000,00 Euro entsprechend Art. 14 Abs. 2 Z 2 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22.

Zielzustand (Datum)

15. Jänner 2020

Zielzustand (Beschreibung)

Die Anzahl der Kinder mit Deutschförderbedarf in der Jahrgangsstufe 4 und 5 hat sich pro Bundesland um mindestens 30 Prozent, jedoch bestenfalls 40 Prozent im Kindergartenjahr 2019/20 reduziert.

Erläuterung der Entwicklung

In der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 ist eine Wirkungskennzahl zur Zielmessung der Sprachfördermaßnahmen festgelegt. Der Anteil der Kinder mit Deutschförderung soll demnach innerhalb eines Kindergartenjahres und durch die durchgeführten Fördermaßnahmen um 40% bzw. um zumindest 30% gesenkt werden. Auf Grund der veränderten Alterskohorte je Kindergartenjahr entstehen zwischen den Jahren immer wieder größere Schwankungen. Somit kann kein kontinuierlicher Verlauf bzw. können keine prognostizierten Werte dargestellt werden und ist jedes Kindergartenjahr für sich zu betrachten.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise