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MASSNAHME

Stärkung und Sicherung des Wirtschaftsstandortes mittels COVID-19 Hilfsmaßnahmen des Bundes

Stärkung und Sicherung des Wirtschaftsstandortes mittels COVID-19-Hilfsmaßnahmen des Bundes

2024
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: COVID-19 Zuschüsse

Details zum Meilenstein

2024

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Abwicklung der COVID-19-Hilfsmaßnahmen des Bundes für österreichische Unternehmen

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Fortführung der Abwicklung der COVID-19-Hilfsmaßnahmen des Bundes für österreichische Unternehmen

Meilenstein: Garantien

Details zum Meilenstein

2024

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Abwicklung der Schadloshaltung der COFAG für Haftungen gemäß den Garantie-Richtlinien für kleine und mittlere Unternehmen bzw. für große Unternehmen

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Fortführung der Abwicklung der Schadloshaltung für Haftungen gemäß den Garantie-Richtlinien für kleine und mittlere Unternehmen bzw. für große Unternehmen