MASSNAHME
Steigerung der Väterbeteiligung beim Kinderbetreuungsgeld durch gezielte Informationsmaßnahmen
Steigerung der Väterbeteiligung beim Kinderbetreuungsgeld durch gezielte Informationsmaßnahmen
Keine Bewertung
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Väterbeteiligung beim KBG-Konto
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
0%
Zielzustand
22,6%
Erläuterung der Entwicklung
Daten werden bis Jahresende 2020 vorliegen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2017
Ausgangspunkt der Planung
15,8
Quelle
Kinderbetreuungsgeldstatistik/Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend
Berechnungsmethode
Väterbeteiligung bei abgeschlossenen Fällen
Kennzahl: Väterbeteiligung bei einkommensabhängigen KBG
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
29,58%
Zielzustand
29,81%
Erläuterung der Entwicklung
Die Kennzahl zum ea KBG lässt noch keine Gesamteinschätzung der Väterbeteiligung beim KBG zu, da sie erstmals innerhalb der neuen Rechtslage (Geburten ab 1.3.2017) erhoben wurde und die Zahlen zum Kinderbetreuungskonto noch nicht verfügbar sind. Eine hohe Väterbeteiligung beim ea KBG liegt jedoch weiterhin vor.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2017
Ausgangspunkt der Planung
30,63
Quelle
Kinderbetreuungsgeldstatistik/Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend
Berechnungsmethode
Väterbeteiligung bei entsprechender Variante