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MASSNAHME

Stimulierung des Breitbandausbaus

2018
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Erlassung von Sonderrichtlinien

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

Die Sonderrichtlinien der Förderungsprogramme zur Initiative Breitband Austria 2020 wurden erlassen und veröffentlicht.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2015

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Konkreter Stand der nicht ausreichend versorgten Wohnsitze beträgt 1,2 Mio.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2018

Zielzustand (Beschreibung)

Ausschreibung der im Masterplan zur Breitbandförderung vorgesehenen einzelnen Sonderrichtlinien

Erläuterung der Entwicklung

Anhand der Evaluierungserkenntnisse am Phasenübergang des Breitband Masterplans (von Phase 1 zu 2) wurden die Sonderrichtlinien der Förderungsprogramme zur Initiative Breitband Austria 2020 entsprechend angepasst.
Im Anschluss daran erfolgte die Erlassung seitens des HBM sowie die Veröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze