MASSNAHME
Stimulierung des Breitbandausbaus
Stimulierung des Breitbandausbaus mit dem Ziel des nahezu flächendeckenden Ausbaus von ultraschnellen Breitbandzugängen, insbesondere Bereitstellung von Mitteln zur Unterstützung des Ausbaus in Gebieten mit Marktversagen.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Erlassung von Sonderrichtlinien
Details zum Meilenstein
Istzustand (2018)
Die Sonderrichtlinien der Förderungsprogramme zur Initiative Breitband Austria 2020 wurden erlassen und veröffentlicht.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2015
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Konkreter Stand der nicht ausreichend versorgten Wohnsitze beträgt 1,2 Mio.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2018
Zielzustand (Beschreibung)
Ausschreibung der im Masterplan zur Breitbandförderung vorgesehenen einzelnen Sonderrichtlinien
Erläuterung der Entwicklung
Anhand der Evaluierungserkenntnisse am Phasenübergang des Breitband Masterplans (von Phase 1 zu 2) wurden die Sonderrichtlinien der Förderungsprogramme zur Initiative Breitband Austria 2020 entsprechend angepasst.
Im Anschluss daran erfolgte die Erlassung seitens des HBM sowie die Veröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze