MASSNAHME
Stimulierung des Breitbandausbaus mit dem Ziel des flächendeckenden Ausbaus von Gigabitfähigen Zugangsnetzen
Stimulierung des Breitbandausbaus mit dem Ziel des flächendeckenden Ausbaus von Gigabit-fähigen Zugangsnetzen, insbesondere Bereitstellung von Mitteln zur Unterstützung des Ausbaus in Gebieten mit Marktversagen
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Prozentanteil ausgeschriebener Förderungsmittel von Breitband Austria 2030
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
90%
Zielzustand
60%
Erläuterung der Entwicklung
Die Kennzahl wird insgesamt als überplanmäßig erreicht eingestuft, da der Prozentanteil ausgeschriebener Förderungsmittel von Breitband Austria 2030 mit knapp 90 % (in absoluten Zahlen knapp 1,2 Mrd. Euro von insgesamt 1,4 Mrd. Euro) deutlich überschritten und die inhaltlichen Vorarbeiten sowie der Start der Ausschreibungen zeit- und inhaltsgerecht erbracht wurden.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2021
Ausgangspunkt der Planung
0
Quelle
BMF-Breitbandbüro, Abwicklungsstelle FFG
Berechnungsmethode
Auswertungen betreffend Vorsorge sowie Inanspruchnahme von Budgetmitteln der jeweiligen Ausschreibungen anhand des periodischen Monitorings wie Reportings der Abwicklungsstelle sowie der betreffenden Ausführungsverträge
Meilenstein: Vorsorge der rechtlichen, operativen sowie finanziellen Voraussetzungen zur Umsetzung der Breitbandstrategie 2030
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
Der Meilenstein stellt die Summen-Budgetwerte erfolgter Ausschreibungen denen der Auszahlungen von vertraglich vereinbarten Ausbauprojekten gegenüber. Im Istzustand für 2023 wurden insgesamt knapp 1,2 Mrd. Euro (Anm.: von insgesamt 1,4 Mrd. Euro) ausgeschrieben und rd. 220 Mio. Euro ausbezahlt, womit sich ein Ausmaß der Erreichung von rd. 20 Prozent ergibt. Für 2023 wurde der Plan-Wert von 20% und somit der Meilenstein zur Gänze erreicht.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2021
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Keine ausgeschriebenen Förderungen
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
20 % der Umsetzungen von Ausschreibungen sowie Abwicklung von Förderungsverträgen in Bezug auf den Endzeitpunkt der Laufzeit der Förderungsprogramme von Breitband Austria 2030, finaler Abschluss des Meilensteins ist der 31.12.2030
Erläuterung der Entwicklung
Die Mitte des ersten Halbjahres 2021 eingeleitete öffentliche Konsultation zu Entwürfen von Sonderrichtlinien der Initiative Breitband Austria 2030 (BBA2030) mündete ab dem Sommer 2021 in die Aufnahme des informellen Notifikationsverfahrens der Förderungsinstrumente BBA2030: Access sowie BBA2030: OpenNet. Das Förderungsinstrument BBA2030: Connect erfolgt auf beihilferechtlicher Grundlage der De-minimis-Verordnungen (EU) 2020/972 der Kommission vom 2. Juli 2020, (EU) 2019/316 der Kommission vom 21. Februar 2019, (EU) 2020/2008 der Kommission vom 8. Dezember 2020, die von BBA2030: GigaApp auf der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, VO (EU) Nr. 651/2014, verlängert durch VO (EU) 2021/1237, bei der Europäischen Kommission. Auf Basis der per dritten Quartal 2021 vorliegenden nationalen beihilferechtlichen Grundlagen seitens des Ressorts (finale Entwürfe der Sonderrichtlinien zu den Förderungsinstrumenten) begründen sich intensive Abstimmungen innerhalb des Notifikationsverfahrens bei der Europäischen Kommission. Mit dessen Abschluss und somit auf Grundlage des Notifikationsbeschlusses C(2022) 1791 final der Europäischen Kommission vom 21. März 2022 verzögerte sich die vollumfängliche Vorsorge erforderlicher beihilferechtlicher Grundlagen (die Erlassung von Sonderrichtlinien zu den Förderungsinstrumenten der Initiative Breitband Austria 2030) zum Zielzustand 31.12.2021 auf den 22. März 2022.
Die jeweils erste Ausschreibung von BBA2030: Access (Budget: 150 Mio. Euro) und BBA2030: OpenNet (Budget: 450 Mio. Euro) schließt daran vom 23.03.2022 12:00 bis 23.05.2022 12:00, die des Programmes BBA2030: GigaApp (Budget: rund 10 Mio. Euro) vom 23.03.2022 12:00 bis 27.09.2022 12:00 und für BBA2030: Connect (Budget: rund 50 Mio. Euro) ab 23.03.2022 um 12:00 mit einer laufenden Möglichkeit zur Einreichung bis zum Laufzeitende am 31.12.2026 an. Die zweite Ausschreibung von BBA2030: OpenNet (Budget: rd. 178,2 Mio. Euro) startete am 29.11.2023 12:00 bis zum 8.4.2024 12:00 und die von BBA2030: GigaApp (Budget: rund 25,4 Mio. Euro) erfolgte beginnend mit dem 22.11.2023 12:00 und der Möglichkeit einer laufenden Einreichung.
Die insgesamt rd. 1,4 Mrd. Euro an zur Verfügung stehenden Mitteln wurden fast vollständig ausgeschrieben und davon knapp zwei Drittel mit Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmern vertraglich gebunden. Ausbezahlt wurden insgesamt bereits rd. 220 Mio. Euro. Zudem wurden die inhaltlichen Vorarbeiten, der Start der Ausschreibungen sowie die Abwicklung von Förderungsverträgen in Bezug auf den Endzeitpunkt der Laufzeit der Förderungsprogramme von Breitband Austria 2030 zeit- sowie inhaltsgerecht erbracht. Somit wird der Meilenstein insgesamt als zur Gänze erreicht eingestuft.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze