MASSNAHME
Umsetzg. der EU-HWRL, Erhaltung, Verbessrg. und Erneuerg. der Wirkung von Schutzmaßn. u. d. Schutzwälder sowie Einzugsgebietsbewirtschaftung
Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie, Erhaltung, Verbesserung und Erneuerung der Wirkung von Schutzmaßnahmen gegen Naturgefahren und der Schutzwälder sowie Einzugsgebietsbewirtschaftung
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2026 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2027 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Weiterführung des „Aktionsprogramms Schutzwald“ – Neupositionierung und Start der Umsetzung
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.04.2025
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Ergebnisse der Evaluierung des „Aktionsprogramms Schutzwald“ wurden 2025 veröffentlicht.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2026
Zielzustand (Beschreibung)
Abschluss der Konzeption und Start der Umsetzung der Weiterführung des „Aktionsprogramms Schutzwald“
Meilenstein: „Risikomanagementplan“ (Bundesentwurf) für den 3. Zyklus der Hochwasserrichtlinie liegt vor
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
22.03.2025
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Vorarbeiten auf Basis der „Risikobewertung“ und der „Gefahren- und Risikokarten“
Zielzustand (Datum)
22. Dezember 2026
Zielzustand (Beschreibung)
Bundesentwurf des „Risikomanagementplans“ wird an die Länder übermittelt.