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MASSNAHME

Umsetzg. der EU-HWRL, Erhaltung, Verbessrg. und Erneuerg. der Wirkung von Schutzmaßn. u. d. Schutzwälder sowie Einzugsgebietsbewirtschaftung

Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie, Erhaltung, Verbesserung und Erneuerung der Wirkung von Schutzmaßnahmen gegen Naturgefahren und der Schutzwälder sowie Einzugsgebietsbewirtschaftung

2026
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2026 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2027 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Weiterführung des „Aktionsprogramms Schutzwald“ – Neupositionierung und Start der Umsetzung

Details zum Meilenstein

2026

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.04.2025

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Ergebnisse der Evaluierung des „Aktionsprogramms Schutzwald“ wurden 2025 veröffentlicht.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2026

Zielzustand (Beschreibung)

Abschluss der Konzeption und Start der Umsetzung der Weiterführung des „Aktionsprogramms Schutzwald“

Meilenstein: „Risikomanagementplan“ (Bundesentwurf) für den 3. Zyklus der Hochwasserrichtlinie liegt vor

Details zum Meilenstein

2026

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

22.03.2025

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Vorarbeiten auf Basis der „Risikobewertung“ und der „Gefahren- und Risikokarten“

Zielzustand (Datum)

22. Dezember 2026

Zielzustand (Beschreibung)

Bundesentwurf des „Risikomanagementplans“ wird an die Länder übermittelt.