MASSNAHME
Umsetzg. der EU-HWRL, Erhaltung, Verbessrg. und Erneuerg. der Wirkung von Schutzmaßn. u. d. Schutzwälder sowie Einzugsgebietsbewirtschaftung
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil der Schutzwälder mit ausreichend hoher Schutzwirkung
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
44%
Zielzustand
44%
Erläuterung der Entwicklung
Zwar wurde bereits im Jahr 2016 mit der Datenaufnahme der Parameter für „Wälder mit Objektschutzwirkung“ im Gelände begonnen. Diese aktuellen Daten sind noch für zwei Bundesländer/Ämter der Landesregierungen (Landesforstdirektionen/Landesforstinspektionen) ausständig und stehen erst mit Jahresende 2019 in genehmigter Form zur Verfügung. Für das Jahr 2018 wurde daher die Fläche fachgutachtlich geschätzt.
Zukünftig (2021) werden die Ergebnisse der Aufnahmen mit den Daten der Österreichischen Waldinventur ergänzt und ausgewertet. Die von den Landesforstdirektionen übermittelten Bezirksrahmenpläne aus dem Jahr 2018/2019 weisen derzeit Redundanzen auf und werden gerade im Zuge eines Projektes harmonisiert. Ausgehend von dieser Ersterhebung sämtlicher bundesweiter „Wälder mit Objektschutzwirkung“ wird der derzeitige geschätzte Ist-Wert durch das Bundesforschungszentrum für Wald und Landschaft (BFW) verbessert. Dies ist durch geobasierte Daten- und Taxationsgrundlagen qualitativ umsetzbar. Aufgrund dieser Datenbasis werden in Zukunft die Kulissenergebnisse der Aufnahmen mit den Daten aus der Österreichischen Waldinventur ergänzt und fundiert ausgewertet. Es wird angestrebt, bis zum Jahr 2021 die datenbasierten Kennzahlen als Experten-Ergebnis vorliegen zu haben. Eine Rückrechnung der Werte in die Vergangenheit mit Echtzahlen ist allerdings nicht möglich.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2016
Ausgangspunkt der Planung
42
Quelle
BMNT, III/4
Berechnungsmethode
Jährliche Abschätzung der Schutzfunktionalität (Bezirksrahmenplanung) unterlegt mit Erfahrungswerten aus praktischen Projektdurchführungen, wo standörtlich Parameter erhoben werden (www.naturgefahren.at/massnahmen/oswi - nähere Informationen). Es wird dabei ein Gesamtmodell, bei dem durch sogenannte „Ampelfarben“ der Anteil der beplanten Waldflächen mit Objektschutzwirkung nach dem Ausmaß der Schutzwirkung dargestellt ist, umgesetzt: Ampelfarbe rot bedeutet dabei „geringe Schutzwirkung“ → kritisch, Ampelfarbe gelb bedeutet "verminderte Schutzwirkung" → kritisch/ labil, Ampelfarbe grün bedeutet "ausreichend hohe Schutzwirkung" → stabil. Die – wenn auch geringe – Zunahme dieser Kennzahl bedeutet, dass vermehrt Maßnahmen, durch die der Erhalt oder die Verbesserung der Objektschutzwirkung angestrebt wird, erfolgreich getroffen wurden.
Meilenstein: "Risikobewertung" für 2. Zyklus liegt vor
Details zum Meilenstein
Istzustand (2018)
Die „Risikobewertung“ 2. Zyklus konnte mit 22.12.2018 fristgerecht fertig gestellt werden.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Bundesentwurf „Risikobewertung“ liegt vor
Zielzustand (Datum)
21. Dezember 2018
Zielzustand (Beschreibung)
Risikobewertung" 2. Zyklus liegt vor
Erläuterung der Entwicklung
Die EU-Hochwasserrichtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) hat zum Ziel, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zu schaffen und dadurch zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten beizutragen. Die EU-Hochwasserrichtlinie wurde mit der Novelle 2011 zum Wasserrechtsgesetz (WRG) in österreichisches Recht umgesetzt und sieht folgende Planungsschritte vor, deren Ergebnisse öffentlich zugänglich zu machen sind:
1. Vorläufige Risikobewertung: Eine bundesweit durchgeführte Bewertung des Hochwasserrisikos und – darauf aufbauend – die Auswahl der Risikogebiete, in denen ein potenzielles signifikantes Hochwasserrisiko besteht.
2. Gefahren- und Risikokarten: Für alle Risikogebiete werden Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten erstellt.
3. Risikomanagementplan: Auf Grundlage der vorläufigen Risikobewertung sowie der Gefahren- und Risikokarten werden Ziele und Maßnahmen für ein integriertes Hochwasserrisikomanagement gemeinsam mit den relevanten Fachbereichen und unter Einbeziehung der Öffentlichkeit geplant und umgesetzt.
Diese drei Schritte sind zyklisch alle sechs Jahre zu wiederholen. Derzeit läuft der zweite Zyklus. Die vorläufige Risikobewertung wurde mit 22.12.2018 fristgerecht fertiggestellt.
Als nächster Schritt ist die Veröffentlichung der Gefahren- und Risikokarten mit 22.12.2019 vorgesehen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze