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MASSNAHME

Umsetzg. der EU-HWRL, Erhaltung, Verbessrg. und Erneuerg. der Wirkung von Schutzmaßn. u. d. Schutzwälder sowie Einzugsgebietsbewirtschaftung

2019
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil der Schutzwälder mit ausreichend hoher Schutzwirkung

Details zur Kennzahl

2019

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

45

%

Zielzustand

45

%

Erläuterung der Entwicklung

Es hat sich herausgestellt, dass die Datenlage und die darauf aufbauende Schätzung des Istwertes dieser Kennzahl keine verlässlichen Aussagen zulassen. Die gegenständliche Kennzahl wird daher ab dem BFG 2020 vorerst nicht weitergeführt. Ab 2023 ist die fundierte Priorisierung von Schutzwaldflächen geplant. Diese Kennzahl kann in weiterer Folge zur Beurteilung der Schutzwirkung und Darstellung des notwendigen Sanierungsbedarfes herangezogen werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2016

Ausgangspunkt der Planung

42


Quelle

BMLRT, Abt. III/4

Berechnungsmethode

Jährliche Abschätzung der Schutzfunktionalität unterlegt mit Erfahrungswerten aus praktischen Projektdurchführungen, wo standörtlich Parameter erhoben werden

Meilenstein: „Gefahren-/Risikokarten“ 2. Zyklus liegen vor

Details zum Meilenstein

2019

Istzustand (2019)

Die „Gefahren-/Risikokarten“ des 2. Zyklus wurden auf der Wasserplattform (wisa.gv.at) mit 22.12.2019 termingerecht publiziert.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2017

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Planungsstand der Länder zu den Grundlagen der „Gefahren-/Risikokarten“

Zielzustand (Datum)

22. Dezember 2019

Zielzustand (Beschreibung)

„Gefahren-/Risikokarten“ 2. Zyklus liegen vor

Erläuterung der Entwicklung

Die Erstellung und Veröffentlichung der „Gefahren-/Risikokarten“ sind gemäß EU-Hochwasserrichtlinie alle sechs Jahre zu wiederholen. Somit ist die Publikation der „Gefahren-/Risikokarten“ für den 3. Zyklus für 22.12.2025 vorgesehen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze