MASSNAHME
Umsetzg. der EU-HWRL, Erhaltung, Verbessrg. und Erneuerg. der Wirkung von Schutzmaßn. u. d. Schutzwälder sowie Einzugsgebietsbewirtschaftung
Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie, Erhaltung, Verbesserung und Erneuerung der Wirkung von Schutzmaßnahmen gegen Naturgefahren und der Schutzwälder sowie Einzugsgebietsbewirtschaftung
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Erfüllungsgrad der Meilensteine aus dem „Aktionsprogramm Schutzwald“
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
24Anzahl
Zielzustand
19Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Umsetzung des Aktionsprogramms „Wald schützt uns!“ schreitet stetig voran. Im Jahr 2022 konnten folgende wesentliche Meilensteine erreicht werden:
– Die Hinweiskarte Schutzwald wurde bundesweit evaluiert, verfeinert, harmonisiert und publiziert (auf www.schutzwald.at).
– Eine Digitalisierungskampagne zu schutzwaldrelevanten Geodaten (Standortschutzwald, Bannwald, Auwälder, Windschutzanlagen) wurde gestartet und großteils fertiggestellt.
– Eine Medienkampagne auf Social-Media-Kanälen wurde ausgeweitet und erfolgreich betrieben.
– Qualitätsgesicherte Lehrmittel zum Thema Schutzwald und Naturgefahren wurden erstellt und werden den Schulen zur Verfügung gestellt (Biber Berti goes Web).
– Das Schutzwaldzentrum am Standort Waldcampus Österreich in Traunkirchen wurde von den Kooperationspartnern (BML, ÖBf, BOKU, BFW) in Betrieb genommen, ein umfangreiches „Modelleinzugsgebiet Rindbach“ wurde etabliert und mit Mess- und Monitoringtechnik ausgestattet.
– Eine Studie zur zukünftigen Sicherstellung von ausreichendem Pflanz- und Saatgut im Schutzwald wurde abgeschlossen.
– Europäische Schutzwaldpolitik: über die Gremien EUSALP und PLANALP bzw. FAO wurde das Thema „Schutzwald“ auch auf eine internationale Bühne gestellt, derzeit laufen intensive Beratungen, wie mit dem Thema Schutzwald auch in einem gesamteuropäischen Kontext umgegangen werden soll.
– Das Thema „Schutzwald“ wurde ebenfalls in der Entwicklung der Maßnahmen zum Waldfonds wie auch in den GAP-Strategieplan 2023–2030 verstärkt eingebracht.
– Der öffentliche Schutzwalddialog in Form einer (zwei)jährlichen Veranstaltung ist institutionalisiert und wurde bundesweit durchgeführt.
– Das Vorhaben „Österreichweites Projekt zu Wildruhezonen“ konnte in zwei Pilotstudien umgesetzt werden und bedarf noch weiterer Abklärungsarbeit mit Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern, der Jägerschaft, den Tourismusverbänden wie auch der Freizeit- und Erholungswirtschaft.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2020
Ausgangspunkt der Planung
8
Quelle
BML
Berechnungsmethode
Fortschritt der Erfüllung
Meilenstein: Bericht „Risikomanagementplan“ (2. Zyklus) an die Europäische Kommission
Details zum Meilenstein
Istzustand (2022)
Der „Risikomanagementplan“ (2. Zyklus) wurde termingerecht an die Europäische Kommission übermittelt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
22.06.2021
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung
Zielzustand (Datum)
22. März 2022
Zielzustand (Beschreibung)
Bericht „Risikomanagementplan“ (2. Zyklus) wird an die Europäische Kommission übermittelt.
Erläuterung der Entwicklung
Nach Ermittlung der Risikogebiete (Schritt 1) und Erstellung der Gefahren- und Risikokarten (Schritt 2) wurde der „Risikomanagementplan“ (2. Zyklus) als dritter Schritt des sechsjährigen Umsetzungszyklus der EU-Hochwasserrichtlinie fristgerecht an die Europäische Kommission übermittelt. Im Jahr 2023 wird mit der Erstellung des Bundesentwurfs für die Ermittlung der Risikogebiete für den dritten Zyklus (bis 2024 abzuschließen) begonnen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze