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MASSNAHME

Umsetzung der 1. Säule der GAP und der entsprechenden Maßnahmen gemäß EU- und nationalem Recht

Umsetzung der 1. Säule der GAP und der entsprechenden Maßnahmen gemäß EU- und nationalem Recht

2019
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Schrittweise Umsetzung des einheitlichen Direktzahlungsmodells mit Erreichen der 5. und finalen Stufe

Details zum Meilenstein

2019

Istzustand (2019)

Der Zielzustand für 2019 wurde erreicht. Die Antragstellung für die 5. und finale Stufe (Antragsjahr 2019) war bis 15.05.2019 möglich. Die Auszahlung erfolgte am 18.12.2019.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

30.06.2016

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die fachliche Begleitung der technischen Implementierung des schrittweisen Übergangs auf das einheitliche Direktzahlungsmodell hat bis Ende 2016 stattgefunden.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2019

Zielzustand (Beschreibung)

Schrittweise Umsetzung des einheitlichen Direktzahlungsmodells mit Erreichen der 5. und finalen Stufe

Erläuterung der Entwicklung

Die GAP-Reform wurde in Österreich mit der Implementierung des einheitlichen Regionalmodells (Flächenzahlung) im Jahr 2015 umgesetzt. Die Anpassung der Prämien erfolgt in 5 Schritten á 20 % bis 2019.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze