MASSNAHME
Umsetzung des jeweiligen Abbauplans
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Umsetzung der Abbaupläne
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Es war im Jahr 2019 keine weitere Zuführung erforderlich.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Zuführung von FinStaG-Darlehen in Höhe von 3,4 Mrd. EUR
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Zuschussbedarf 0 EUR
Erläuterung der Entwicklung
Erwartungsgemäß gibt es die entsprechenden Rückflüsse und Renditen. Ein Zuschussbedarf war nicht erforderlich.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Umsetzung der Abbaupläne
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Zinszahlungen sind planmäßig eingegangen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Zuführung von FinStaG-Darlehen in Höhe von 3,4 Mrd. EUR
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Rückflüsse 2019 in Form von Zinszahlungen
Erläuterung der Entwicklung
Die Darlehen wurden vereinbarungsgemäß gewährt und die Zinszahlungen sind planmäßig eingegangen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze