MASSNAHME
Umsetzung des Nationalen Aktionsplans (NAP) Behinderung 2012–2021.
Umsetzung des Nationalen Aktionsplans (NAP) für Menschen mit Behinderung.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil der umgesetzten Maßnahmen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
74%
Zielzustand
71%
Erläuterung der Entwicklung
Der am 24. Juli 2012 von der damaligen Bundesregierung beschlossene und von den Folgeregierungen jeweils bestätigte und von der Regierung Bierlein um ein Jahr verlängerte NAP Behinderung ist von sämtliche Bundesministerien umzusetzen. Der Aktionsplan beinhaltet in acht, auf sämtliche Lebensbereiche bezogenen Kapiteln insgesamt 250 Maßnahmen, von denen mit Stand 31.12.2020 74 % umgesetzt bzw. in planmäßiger Umsetzung waren, 22,8 % teilweise umgesetzt bzw. in der Vorbereitungsphase (66 Maßnahmen) und lediglich 3,2 % noch nicht umgesetzt bzw. noch nicht in der Umsetzungsphase waren. Der NAP Behinderung ist bis 31.12.2021 umzusetzen und durch einen neu auszuarbeitenden NAP Behinderung 2022–2030 abzulösen, an dem sich auch die Länder beteiligen wollen. Die Universität Wien hat 2020 den ersten NAP Behinderung evaluiert und entsprechende Empfehlungen für die Ausarbeitung des zweiten NAP Behinderung abgegeben. 26 ressortbezogene, partizipativ mit Behindertenvertretern/innen besetzte Teams von Experten/innen haben seit April 2019 unter Einbeziehung der Behindertenvertretung die Zielsetzungen, Indikatoren und Maßnahmen für den neuen NAP Behinderung ausgearbeitet. Es ist vorgesehen, dass die Bundesregierung den neuen NAP Behinderung mit Jahresende 2021 beschließt. Erfolgreich umgesetzte Beispiele für den ersten NAP Behinderung sind: Stärkung der Antidiskriminierungsgesetze/Behindertengleichstellungsrecht, Ausbau der Programme zur Beschäftigung, Gewährleistung der vollständigen finanziellen Unabhängigkeit des Monitoringausschusses, neue deutsche Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention; Bewusstseinsbildung im Medienbereich durch eine Medienempfehlung und ein Webportal; Reform des Sachwalterrechts und Schaffung eines zeitgemäßen Erwachsenschutzrechts.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2018
Ausgangspunkt der Planung
68
Quelle
Rückmeldungen der Ressorts (Bundesministerien) und Auswertung durch das BMSGPK (NAP-Umsetzungstabelle), wird jährlich erstellt, mit Stand 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres).
Berechnungsmethode
Eigenbeurteilung der Ressorts bzw. des BMSGPK, inwieweit und in welchem Ausmaß die jeweiligen Maßnahmen umgesetzt sind (Einteilung in ein „Ampelsystem“).