MASSNAHME
Umsetzung des Nationalen Aktionsplans (NAP) Behinderung 2022-2030.
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2023 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2024 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Evaluierung des NAP Behinderung
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
04.08.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Am 6. Juli 2022 hat die Bundesregierung den NAP Behinderung 2022–2030 beschlossen und damit die behindertenpolitische Strategie für die gesamte Dekade festgelegt. Um den Wirkungsgrad des NAP laufend zu messen, ist als eine zentrale Maßnahme des NAP die laufende Evaluierung des NAP vorgesehen. Diese soll es künftig ermöglichen, jährlich den Umsetzungsstand des NAP nach wissenschaftlichen Kriterien abzufragen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Die laufende wissenschaftliche Begleitung und Bewertung (Evaluierung) des NAP Behinderung inklusive Entwicklung von Indikatoren wurde beauftragt.