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MASSNAHME

Umsetzung des Programms LE07-13; Konzeption der Strategie und Maßnahmen für das Programm LE14-20 sowie Abstimmung im Partnerschaftsprozess

Umsetzung des österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013 (Ausfinanzierungszeitraum im Rahmen von n+2) sowie Vorbereitung und Beginn der Umsetzung des neuen Programms 2014-2020

2015
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Die für die vollständige Umsetzung des Programms LE 07 – 13 erforderlichen Anpassungen des Finanzplans sind eingebracht und bewilligt.

Details zum Meilenstein

2015

Istzustand (2015)

Der Zielzustand 2015 wurde plangemäß erreicht. Die erforderlichen Anpassungen wurden zeitgerecht und im erforderlichen Ausmaß durchgeführt. Die Zustimmung der europäischen Kommission dazu wurde mit Schreiben vom 17. Dezember 2015 erteilt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2014

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Umsetzung des Programms LE 07 – 13 ist im Gange, die regelmäßige Berichterstattung (Monitoring und Evaluierung) zeigt eine im europäischen Vergleich weit überdurchschnittliche Durchführung.

Zielzustand (Datum)

29. September 2015

Zielzustand (Beschreibung)

Die für die vollständige Umsetzung des Programms LE 07 – 13 erforderlichen Anpassungen des Finanzplans sind bis 30.09.2015 eingebracht und bewilligt.

Erläuterung der Entwicklung

Die Vorbereitungsarbeiten wurden zeitgerecht durchgeführt. Somit konnte der letzte Antrag auf Änderung des Programms am 29. September 2015 innerhalb der vorgesehenen Frist bei der Europäischen Kommission eingebracht werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Der finale Erstattungsantrag LE 07 -13 wurde an die Europäische Kommission übermittelt.

Details zum Meilenstein

2015

Istzustand (2015)

Der Zielzustand 2015 wurde plangemäß erreicht. Der finale Erstattungsantrag wurde innerhalb der in der entsprechenden Verordnung vorgesehenen Frist übermittelt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2014

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2015

Zielzustand (Beschreibung)

Der finale Erstattungsantrag LE 07 -13 wurde bis 31.12.2015 an die Europäische Kommission übermittelt.

Erläuterung der Entwicklung

Der Erstattungsantrag wurde fristgerecht am 29. Jänner 2016 bei der Europäischen Kommission eingebracht. Ein Einbringen mit dem Datum des Meilensteins war nicht sinnvoll, da bis Ende des Jahres 2015 tatsächlich Ausgaben getätigt wurden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Die Projektstruktur LE2020 wurde aufgelöst. Die Umsetzung des Programms LE2020 hat begonnen.

Details zum Meilenstein

2015

Istzustand (2015)

Die Projektstruktur zur Erstellung des Programms LE 14-20 wurde plangemäß aufgelöst. Die Umsetzung des Programms wurde im Frühjahr 2015 begonnen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2014

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2015

Zielzustand (Beschreibung)

Die Projektstruktur LE2020 wurde aufgelöst. Die Umsetzung des Programms LE2020 hat begonnen

Erläuterung der Entwicklung

Die Projektstruktur diente der Erstellung des Programms LE 14-20 und der Vorbereitung der Programmumsetzung. Mit der Programmgenehmigung am 12. Dezember 2014 und dem Erlass der Sonderrichtlinien im Februar 2015 hat diese Struktur ihren Zweck erfüllt und war daher aufzulösen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Die erste Sitzung des Begleitausschusses für das Programm LE2020 hat stattgefunden.

Details zum Meilenstein

2015

Istzustand (2015)

Die konstituierende Sitzung des Begleitausschusses für das Programm LE 14-20 fand am 15. Jänner 2015 in Wien statt. Gemäß Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 ist der Begleitausschuss innerhalb von drei Monaten nach Programmgenehmigung einzurichten. Diese Frist wurde eingehalten.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2014

Zielzustand (Datum)

29. Juni 2015

Zielzustand (Beschreibung)

Die erste Sitzung des Begleitausschusses für das Programm LE2020 hat bis Ende des 2. Quartals 2015 stattgefunden.

Erläuterung der Entwicklung

Die konstituierende Sitzung des Begleitausschusses konnte bereits vor dem angepeilten Termin durchgeführt werden, da die Genehmigung des Programms LE 14-20 früher als erwartet vorlag. In der Sitzung im Jänner 2015 wurden bereits die Auswahlkriterien für die Projektmaßnahmen diskutiert und zur Kenntnis genommen, was eine wesentliche Voraussetzung für den Beginn der Programmumsetzung darstellte.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Die Umsetzung der Maßnahmen LE2020 hat begonnen.

Details zum Meilenstein

2015

Istzustand (2015)

Das Programm LE 14-20 wurde von der Europäischen Kommission am 12. Dezember 2014 gemeinsam mit Polen und Dänemark als erstes von 118 Programmen genehmigt. Die Sonderrichtlinien des BMLFUW standen bereits im 1. Quartal 2015 zur Umsetzung zur Verfügung. Erste Auswahlverfahren wurden von den bewilligenden Stellen bereits im ersten Halbjahr 2015 durchgeführt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2014

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2015

Zielzustand (Beschreibung)

Die Umsetzung der Maßnahmen LE2020 hat begonnen.

Erläuterung der Entwicklung

Aufgrund der (verglichen mit anderen Mitgliedsstaaten) raschen Genehmigung des Programms LE 14-20 wurde ein zeitgerechter Start des Programms ermöglicht. Dazu hat auch das zügige Erlassen der Sonderrichtlinien des BMLFUW wesentlich beigetragen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze