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MASSNAHME

Umsetzung eines rechtlich bindenden Abkommens über die Wälder in Europa

2015
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Abhaltung der ersten Vertragsstaatenkonferenz

Details zum Meilenstein

2015

Istzustand (2015)

Die Verhandlungen zu einem rechtlich bindenden Abkommen über die Wälder in Europa konnten nicht abgeschlossen werden. Die Abhaltung einer ersten Vertragsstaatenkonferenz war demnach hinfällig.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2014

Zielzustand (Datum)

30. Juni 2015

Zielzustand (Beschreibung)

Abhaltung der ersten Vertragsstaatenkonferenz bis 30.6.2015

Erläuterung der Entwicklung

U. a. auf Grund der derzeit schwierigen geopolitischen Situation mit Russland war es trotz grundlegender Einigung hinsichtlich aller thematischen Elemente nicht möglich, die Verhandlungen zur Konvention in der vorgegebenen Zeit abzuschließen. Die Forest Europe Ministerkonferenz hat im Herbst 2015 beschlossen, die Verhandlungen bis längstens 2020 aufzuschieben.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise