MASSNAHME
Unterstützung der reg. Diversifizierung durch gezielten Einsatz des Außenwirtschaftsförderungsinstrumentariums (Exportfinanzierung, etc.).
Unterstützung der regionalen Diversifizierung durch gezielten und abgestimmten Einsatz des Außenwirtschaftsförderungsinstrumentariums (Exportfinanzierung, Internationale Finanzinstitutionen (IFI)-Kooperation, Doppelbesteuerungsabkommen (DBA))
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Haftungsneuübernahmen (ohne Beteiligungsgarantien) für Exporte in aufstrebende Märkte
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2024 wurde das Ausfuhrförderungsgesetz novelliert (BGBl I Nr. 152/2023). Zudem wurde eine Nachhaltigkeitsstrategie inkl. Ausstiegsplan fossiler Energieträger beschlossen. Weiters wurde das Verfahren um zwei Instrumente (Vorratsinvest und Exportinvest Green Energy) erweitert.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2021
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Trotz Rückgang der Haftungsneuübernahmen (COVID-19-Pandemie) erweist sich das Ausfuhrförderungsverfahren als wichtiges wirtschaftspolitisches Instrument für die österreichische Exportwirtschaft
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Schaffung bestmöglicher Rahmenbedingungen zur Unterstützung der österreichischen Exportwirtschaft auch in schwierigen Märkten durch ständige Weiterentwicklung des Ausfuhrförderungsverfahrens insbesondere im Rahmen der bis Ende 2022 zu erfolgenden Novellierung des Ausfuhrförderungsgesetzes
Erläuterung der Entwicklung
Der Ausstiegsplan sieht einen abgestuften Ausstieg für Kohle ab 2025, Erdöl ab 2026 und Erdgas ab 2030 vor und nimmt auf Bedürfnisse der österreichischen Exportunternehmen Rücksicht. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Verfahrens sollen die neuen Instrumente, Exportinvest Green Energy und Vorratsinvest, die Incentivierung klimapositiver Projekte ermöglichen, womit das Verfahren auch einen wichtigen Beitrag zur Transformation der österreichischen Exportwirtschaft leisten kann.
Durch die Novellierung des AusfFG wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Beteiligung österreichischer Unternehmen am Wiederaufbau in der Ukraine geschaffen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überplanmäßig