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MASSNAHME

Verankerung gebietskörperschaftenübergreifender Querschnittsprüfungen als Prüfungsschwerpunkt in Strategie und jährlicher Prüfungsplanung

2015
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil der Querschnittsprüfungen an der Gesamtprüfleistung

Details zur Kennzahl

2015

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

27,9

%

Zielzustand

37

%

Erläuterung der Entwicklung

Aufgrund der Übertragung zusätzlicher administrativer Aufgaben (insbesondere in Zusammenhang mit dem Medientransparenzgesetz sowie dem Unvereinbarkeits- und Parteiengesetz), die nicht unmittelbar in Zusammenhang mit seiner Kernaufgabe – dem Prüfen – standen, ohne Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen konnte der Rechnungshof, den Zielwert im Jahr 2015 ebensowenig erreichen wie im Jahr 2014.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

21,4


Quelle

Kennzahlenauswertung des Rechnungshofes

Berechnungsmethode

Anteil der Querschnittsprüfungen an der Gesamtprüfleistung des Rechnungshofes in %