MASSNAHME
Verankerung gebietskörperschaftenübergreifender Querschnittsprüfungen als Prüfungsschwerpunkt in Strategie und jährlicher Prüfungsplanung
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil der Querschnittsprüfungen an der Gesamtprüfleistung
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
27,9%
Zielzustand
37%
Erläuterung der Entwicklung
Aufgrund der Übertragung zusätzlicher administrativer Aufgaben (insbesondere in Zusammenhang mit dem Medientransparenzgesetz sowie dem Unvereinbarkeits- und Parteiengesetz), die nicht unmittelbar in Zusammenhang mit seiner Kernaufgabe – dem Prüfen – standen, ohne Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen konnte der Rechnungshof, den Zielwert im Jahr 2015 ebensowenig erreichen wie im Jahr 2014.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2011
Ausgangspunkt der Planung
21,4
Quelle
Kennzahlenauswertung des Rechnungshofes
Berechnungsmethode
Anteil der Querschnittsprüfungen an der Gesamtprüfleistung des Rechnungshofes in %