MASSNAHME
Verbesserter Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in der Digitalisierung.
Verbesserter Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in der Digitalisierung.
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2026 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2027 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Veröffentlichung eines Legislativvorschlags der Europäischen Kommission ("Digital Fairness Act")
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
02.04.2025
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Seit Mai 2022 führt die Europäische Kommission schrittweise eine Eignungsprüfung des EU-Verbraucherrechts durch, um auszuloten, ob das bestehende EU-Konsumentenrecht weiterhin angemessen ist, um ein hohes Verbraucherschutzniveau im digitalen Umfeld zu gewährleisten. Für 2025 plant die Europäische Kommission eine Konsultation und Folgenabschätzung, für 2026 wird ein möglicher Legislativvorschlag in Aussicht gestellt. Im Rahmen der Konsultation bzw. nachfolgende Koordinierungssitzungen werden Erfahrungen zu den Herausforderungen von Verbraucher:innen im digitalen Umfeld eingebracht werden (beispw. zu Verbrauchertäuschung bzw. -manipulation durch sog. "dark patterns", oder auch Personalisierungspraktiken (z.B. Angebote, Preise), um praxisnahe Lösungen auf EU-Ebene zu unterstützen).
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2026
Zielzustand (Beschreibung)
Die Interessen der Konsument:innen wurden im Rahmen interministerieller Koordinierungssitzungen eingebracht.
Meilenstein: Revision der EU-Verbraucherbehördenkooperationsverordnung
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
02.04.2025
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Europäische Kommission plant entsprechend dem Evaluierungsbericht vom Juli 2024 für 2026 eine Revision der VBKVO zur Stärkung der EU-weiten behördlichen Rechtsdurchsetzung im Rahmen des europäischen Netzwerkes nationaler Verbraucherbehörden. Dadurch sollen bestehende Schwachstellen der aktuellen Verordnung, wie etwa die Rechtsdurchsetzung gegenüber Drittstaatenunternehmen sowie eine raschere und effizientere Durchführung gegen unionsweite Verbraucherrechtsverstöße international tätiger Unternehmen, ermöglicht werden.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2026
Zielzustand (Beschreibung)
Die österreichische Position zur Revision der Verbraucherbehördenkooperationsverordnung (VBKVO) wurde im Rahmen der Koordinierung erarbeitet und im europ. Ratsgremium eingebracht.