MASSNAHME
Verbesserung d. grenzüberschreitenden Durchsetz. v. kollektiven Verbraucher/innenrechten d. Entwicklung effizienter Kooperationsmechanismen.
Verbesserung der grenzüberschreitenden Durchsetzung von kollektiven Verbraucher/innenrechten im Rahmen des EU Behördenkooperations-Netzwerkes durch Entwicklung effizienterer Kooperationsmechanismen.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Durchführungsgesetz (Novelle d. VerbraucherbehördenkooperationsG) zur Verordnung (EU) Nr. 2017/2394 über d. Zusammenarbeit der Behörden
Details zum Meilenstein
Istzustand (2021)
Training und Unterweisung der zuständigen Behörden auf Grundlage der Verordnung wurde durchgeführt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
30.6.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Begutachtung wurde abgeschlossenen und die Stellungnahmen größtenteils berücksichtigt und eingearbeitet. Verhandlungen zur Verbesserung des Behördenkonzepts wurden aufgrund der COVID-19 Pandemie auf politischer Ebene erst im Juni 2020 aufgenommen. Die Beschlussfassung der Novelle des VerbraucherbehördenkooperationsG im NR wird bis Ende Oktober 2020 erwartet.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2021
Zielzustand (Beschreibung)
Training und Unterweisung der zuständigen Behörden auf Grundlage der Verordnung wurde durchgeführt.
Erläuterung der Entwicklung
Es gab 1 Online-Schulung mit den zuständigen Behörden mit dem Ziel die vom CPC Netzwerk (Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz) im Wesentlichen verwendeten zwei Plattformen vorzustellen und aktuelle Fragen zu beantworten. Es gab eine zweite Schulung über die neuen Bestimmungen mit den Art. 27-Stellen, die externe Warnmeldungen über vermutete Verstöße an die zuständigen Behörden melden können. Im Herbst 2021 hat das Sozialministerium außerdem ein Vernetzungstreffen zwischen den zuständigen Verbraucherbehörden und den Art 27-VBKVO-Stellen in Präsenz veranstaltet.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze