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MASSNAHME

Verbesserung der grenzüberschreitenden Durchsetzung von kollektiven Verbraucherrechten im Rahmen des EU Behördenkooperations-Netzwerkes

2018
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Durchführungsgesetz (Novelle d. VerbraucherbehördenkooperationsG) zur EU-Verordnung Nr. 2017/2394 über d. Zusammenarbeit der Behörden

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

Die Vorbereitungsarbeiten für den Entwurf des Durchführungsgesetzes sind noch nicht abgeschlossen. Die Gespräche mit den maßgeblich betroffenen Ministerien wurden auf Beamtenebene vorläufig beendet. Die Entscheidung insb. des BMVRDJ und des BMVIT muss noch abgewartet werden, bevor ein Verhandlungsentwurf finalisiert werden kann.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2017

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Verordnung wurde am 12.12.2017 beschlossen und am 27.12.2017 im Amtsblatt veröffentlicht ((EU) Nr. 2017/2394). Sie gilt ab 17.1.2020. Bis dahin muss die flankierende nationale Durchführung erfolgen.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2018

Zielzustand (Beschreibung)

Die interministeriellen Verhandlungen über das Durchführungsgesetz (Novelle des VerbraucherbehördenkooperationsG) zur Verordnung (EU) Nr. 2017/2394 über die Zusammenarbeit der Behörden im Verbraucherschutz wurden abgeschlossen.

Erläuterung der Entwicklung

2018 wurde mit allen von der Consumer Protection Cooperation-Verordnung (CPC-VO) betroffenen Ministerien (BMVRDJ, BMDW, BMVIT, BKA, BMASGK (Sektion IX)), den zuständigen Behörden und ausgewählten Stellen (Internet Service Providers Austria (ISPA), Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR)) intensive Verhandlungen geführt. Schwerpunkt war die Ausgestaltung der Befugnisse und die Frage der „anderen“ Behörden, die in Ergänzung der zuständigen Behörden tätig sein können. Auf Grundlage der Gespräche arbeitete das BMASGK eine Punktation aus, welche in einer großen Koordinierungssitzung vom überwiegenden Anteil der Anwesenden unterstützt wurde. Insbesondere die Frage der Ausgestaltung der Internetsperrverfügung und jene der Einbindung der Staatsanwaltschaften konnten noch nicht abschließend geklärt werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise