MASSNAHME
Verbesserung der Kundenfreundlichkeit bei konsularischen Dienstleistungen
Verbesserung der Kundenfreundlichkeit bei konsularischen Dienstleistungen
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2025 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2026 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Bereitstellung von aktuellen Informationen in die Auslandsservice-APP, Anzahl der Downloads
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2024
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
40.000 Downloads
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2025
Zielzustand (Beschreibung)
42.000 Downloads
Meilenstein: Ausbau des "digitalen Konsulats"
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.03.2025
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Regierungsprogramm beschließt den Ausbau des "digitalen Konsulats"
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2025
Zielzustand (Beschreibung)
Die Projektorganisation und das Umsetzungskonzept für die Einführung des "digitalen Konsulats" sind festgelegt. Arbeiten für erforderliche Ausschreibungs- und Vergabeverfahren sind eingeleitet.
Meilenstein: Sicherstellung professioneller Betreuung der Anzeigelegenden in den Verfahren in Umsetzung von § 58c StbG
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.12.2024
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Fortsetzung der Sicherstellung professioneller Betreuung der Anzeigelegenden in den Verfahren in Umsetzung des § 58c StbG betreffend den erleichterten Erwerb der Staatsbürgerschaft aufgrund Anzeige durch (NS-)-Verfolgte und deren Nachkommen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2025
Zielzustand (Beschreibung)
Die Betreuung der Anzeigelegenden wurde bei anhaltend hohem Interesse am Erwerb der Staatsbürgerschaft nach §58c StbG in gleich hoher Qualität aufrechterhalten.
Meilenstein: Benutzung der Fotobiometrie bei Passanträgen und EU-Rückkehrausweisen
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2024
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Fotobiometrie wird routinemäßig im Passwesen verwendet.
Zielzustand (Datum)
9. Dezember 2025
Zielzustand (Beschreibung)
Die technischen Voraussetzungen im Rahmen der Fotobiometrie für die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/997 zur Einführung von EU-Rückkehrausweisen sind an den Vertretungsbehörden im Ausland eingerichtet.