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MASSNAHME

Verbesserung der Steuerung und Umsetzung der erweiterten Schulautonomie

Verbesserung der Steuerung des Schulsystems und Umsetzung der erweiterten Schulautonomie durch organisatorische, personelle und pädagogische Gestaltungsspielräume

2024
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Bildung von Schulclustern

Details zur Kennzahl

2024

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

61

Anzahl

Zielzustand

65

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die Bildung von Schulclustern ist seit 1.9.2018 (Schuljahr 2018/19) möglich. Sie wurde mit dem Bildungsreformgesetz 2017 zur Verbesserung der Qualität der Kleinschulen mit Blick auf die autonome Schulentwicklung und eine flexible, stärkenorientierte Nutzung von Personalkapazitäten eingeführt. Schulen im Schulcluster verfügen über ein Begleitkonzept, erhalten Ressourcen für administratives Personal und können Infrastruktur und Unterrichtsmaterialien gemeinsam nutzen. Die Errichtung eines Clusters erfolgt durch die Bildungsdirektion des jeweiligen Bundeslandes. Mit einer pro Schuljahr steigenden Anzahl an Schulclustern ist die Erwartung von positiven Effekten für die Schulqualität verbunden.
Mit 61 eingerichteten Schulclustern im Schuljahr 2024/25 (46 Pflichtschul- und 15 Bundesschulcluster) stieg die Anzahl der Cluster gegenüber 2023/24 (57) um 4 an; das für das Jahr 2024 in Aussicht genommene Ziel (65) wurde somit überwiegend, aber noch nicht zur Gänze erreicht. Um die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Schulcluster zu optimieren, wurden Änderungsvorschläge für eine Dienstrechtsnovellierung eingebracht.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2023

Ausgangspunkt der Planung

57


Quelle

BVA 2018-22: Schulen-Online, Personalbewirtschaftung, Bildungsdirektionen; ab BVA 2023: www.schulclusterplattform.at

Berechnungsmethode

Anzahl der Clusterleiter/innen des Schuljahres

Meilenstein: Entwicklung eines Bildungsmonitoring- und controllingsystems

Details zum Meilenstein

2024

Istzustand (2024)

Die neue IT-Infrastruktur (BILIS) ist in Betrieb. Ein Bericht zu ausgewählten Qualitätsdimensionen auf Schulebene ist umgesetzt, ebenso wie ein Bericht für die Schulqualitätsmanagerinnen und Schulqualitätsmanager. Technische Lösungen für die Verfügbarkeit der Berichte auf der Reporting-Plattform des Bundes auf Basis des Identitätsmanagements des Bildungsportals sind in Umsetzung. Der Bildungscontrolling-Bericht ist im Nationalen Bildungsbericht 2024 veröffentlicht.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

05.07.2023

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die neue IT-Infrastruktur (BILIS) ist in einer Pilotversion umgesetzt. Es werden erste Berichte (RZLP-Kennzahlen, Grunddaten des österr. Schulwesens) in Form von Dashboards entwickelt. Die Datenquellen der Gesamtevidenz, Schulen Online sind angebunden. Eine Schnittstelle zur Statistik Austria ist eingerichtet. Schnittstellen zu PH Online und der Schulformendatenbank sind in Entwicklung. Am Entwurf des Bildungscontrolling-Berichts 2024 wird gearbeitet.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Die neue IT-Infrastruktur (BILIS) ist in Betrieb. Ein Bericht zu ausgewählten Qualitätsdimensionen auf Schulebene ist umgesetzt. Ein Bericht für die Schulqualitätsmanager/innen ist umgesetzt. Die Berichte können von Nutzerinnen und Nutzern auf der Reporting-Plattform des Bundes abgerufen werden. Der Bildungscontrolling-Bericht ist im Nationalen Bildungsbericht 2024 veröffentlicht.

Erläuterung der Entwicklung

Das „BILIS“ (Bildungsinformationssystem) ist ein Data-Warehouse (BILIS-DWH) sowie eine Reportingplattform (BILIS-Reporting) und bildet zusammen das IT-System des Bildungsmonitorings. BILIS speichert, verknüpft und verarbeitet Daten verschiedener Datenquellen zu Berichten, die den Nutzerinnen und Nutzern des Bildungsmonitorings bereitgestellt werden. Hierfür wurden Daten der Gesamtevidenz („Schulstatistik“), des Personalcontrollings, der Hochschulstatistik sowie Registerdaten der Statistik Austria sowie der nationalen Kompetenzmessungen (BIST-Ü, zukünftig auch IKMPlus) zusammengeführt. Der Nationale Bildungsbericht 2024 ist die sechste Ausgabe in der Reihe der Bildungsberichte Österreich vom Bundesministerium für Bildung. Der Bildungscontrolling-Bericht gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Umsetzung der Komponenten des Bildungscontrollings und über dessen Ergebnisse.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Bedarfsorientierte Auswahl von administrativem und pädagogischem Unterstützungspersonal an Schulen

Details zum Meilenstein

2024

Istzustand (2024)

Das Modell der Freizeit- und Stützpädagoginnen und -pädagogen wurde seitens des BMB inhaltlich ausgearbeitet und erste legistische Entwürfe sind erstellt. Eine vollumfängliche Einigung unter Einbeziehung aller beteiligten Stakeholder (Finanzausgleichspartner, Interessensvertretungen) konnte, bedingt primär durch das Enden der vorangehenden Legislaturperiode, nicht erzielt werden. Eine gesetzliche Verankerung der Freizeit- und Stützpädagoginnen und -pädagogen ist daher nicht erfolgt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

05.07.2023

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Verankerung der administrativen Assistenzen und der Schulsozialarbeit an allgemein bildenden Pflichtschulen im Finanzausgleichsgesetz (FAG) ist erfolgt. Ein Entwurf für den Einsatz von Assistenzpädagog/inn/en befindet sich in legistischer und inhaltlicher Ausarbeitung.

Zielzustand (Datum)

30. Juni 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Der Entwurf zur Etablierung von Assistenzpädagog/inn/en ist gesetzlich beschlossen.

Erläuterung der Entwicklung

Das Modell der Freizeit- und Stützpädagoginnen und -pädagogen (ehemals Assistenzpädagoginnen und Assistenzpädagogen) wurde seitens des BMB, allen Ländern so wie dem Städte- und Gemeindebund, insbesondere in den Verhandlungen zum Finanzausgleich vorgestellt. Die Finanzausgleichspartner haben im Rahmen des Paktums zum Finanzausgleich 2024 als politisches Ziel festgelegt, das gesamte pädagogische Personal an Pflichtschulen bei einem Dienstgeber (Länder) zusammenzuführen und damit eine Reform der schulischen Tagesbetreuung mit einem langfristig stabilen Finanzierungsmodell aus dem Stellenplan für Pflichtschulen zu erreichen. In den Gesprächsrunden mit den Dienstnehmer- und Dienstgebervertreterinnen und -vertreter der Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen wurde in zahlreichen Verhandlungsrunden eine „Grundsatzeinigung“ zu den dienst- und besoldungsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie zu den Grundzügen und wesentlichen Inhalten der Ausbildung der Freizeit- und Stützpädagoginnen und -pädagogen erzielt. Eine vollumfängliche Einigung unter Einbeziehung aller beteiligten Stakeholder (Finanzausgleichspartner, Interessensvertretungen) konnte, bedingt auch durch das Enden der vorangehenden Legislaturperiode, nicht erzielt werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

nicht erreicht