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MASSNAHME

Verbesserung der Steuerung und Umsetzung der erweiterten Schulautonomie

2021
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Flexible Gestaltung der Unterrichtsorganisationen

Details zum Meilenstein

2021

Istzustand (2021)

Die legistischen Vorbereitungsarbeiten sind weitestgehend abgeschlossen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

30.06.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die legistischen Anpassungen zur Erweiterung organisatorischer und pädagogischer Gestaltungsspielräume sind in Vorbereitung.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2021

Zielzustand (Beschreibung)

Legistische Anpassungen zur Erweiterung organisatorischer und pädagogischer Gestaltungsspielräume sind abgeschlossen.

Erläuterung der Entwicklung

Die legistische Umsetzung erfolgt im 5. Schulrechtspaket im Frühjahr 2022. Inkrafttreten der Maßnahmen mit Schuljahr 2023/24

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend

Meilenstein: Bildung von Schulclustern

Details zum Meilenstein

2021

Istzustand (2021)

Derzeit sind 30 Schulcluster eingerichtet.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

30.06.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Derzeit sind 15 Schulcluster eingerichtet.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2021

Zielzustand (Beschreibung)

Insgesamt sind 18 Schulcluster eingerichtet.

Erläuterung der Entwicklung

Mit 30 eingerichteten Schulclustern wurde das Ziel für das Jahr 2021 (18) überplanmäßig erreicht. Die Bildung von Schulclustern wurde im Bildungsreformgesetz 2017 zur „Rettung“ und Verbesserung der Qualität der Kleinschulen mit Blick auf die autonome Schulentwicklung und eine flexible, stärkenorientierte Nutzung von Personalkapazitäten eingeführt. Schulen im Schulcluster verfügen über ein Begleitkonzept, erhalten Ressourcen für administratives Personal und können Infrastruktur und Unterrichtsmaterialien gemeinsam nutzen. Mit einer pro Schuljahr steigenden Anzahl an Schulclustern ist die Erwartung von positiven Effekten für die Schulqualität verbunden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überplanmäßig

Meilenstein: Entwicklung eines Bildungsmonitorings- und controllingsystems

Details zum Meilenstein

2021

Istzustand (2021)

Die Verordnung über die Rahmenbedingungen zum Bildungscontrolling ist noch nicht erlassen. Die Kundmachung wird bis Ende des Jahres erwartet. Der erste Bildungscontrollingbericht ist im Rahmen des NBB 2021 erschienen. Die Entwicklungsarbeiten der IT-Infrastruktur des Bildungsmonitorings laufen plangemäß. Die Berichte des Bildungsmonitorings sind in Entwicklung, jedoch wird sich die erste Distribution der Berichte auf 2023 verschieben.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

30.06.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Auf jeder Steuerungsebene (BMBWF - Wirkungsorientierung des Bundes seit 2013, Bildungsdirektion (BD) – RZL-Plan mit den BD seit 2019, Schule - Qualitätsrahmen wird mit Jänner 2021 ausgerollt, die externe Evaluation befindet sich in Konzeptionsphase) sind Steuerungsinstrumente, deren Ergebnisse dem Bildungscontrolling dienen, entweder bereits im Einsatz bzw. in Entwicklung. Im Projekt Bildungsmonitoring wurde die Konzeption des neuen Berichtswesens abgeschlossen und es wurde mit der Datenkonsolidierung für die Pilot-Berichte begonnen. Das Konzept des Nationalen Bildungsberichts (NBB) 2021 ist abgeschlossen und der Erstellungsprozess bereits im Gange.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2021

Zielzustand (Beschreibung)

Die Verordnung über die Rahmenbedingungen zum Bildungscontrolling ist erlassen. Jede Steuerungsebene kennt die für sie relevanten Steuerungsinstrumente und verfügt über ein Verständnis darüber, was Bildungscontrolling ist. Der erste Bildungscontrollingbericht ist im Rahmen des NBB 2021 erschienen. Die Pilot-Berichte des Bildungsmonitorings sind kurz vor der Finalisierung und Distribution. Die IT-Infrastruktur für das Bildungsmonitoring befindet sich im Entwicklungsprozess und erste Tests der Software wurden bereits durchgeführt.

Erläuterung der Entwicklung

Die COVID-19 Pandemie führte zu einer Verzögerung der legistischen Arbeit, wovon auch die Arbeiten an der Bildungscontrolling Verordnung betroffen sind. Diese konnte 2021 nicht wie geplant kundgemacht werden.
Weiters hat das COVID-19 Krisenmanagement Umschichtungen der Personalressourcen veranlasst, weshalb sich die Pilotierung der Berichte des Bildungsmonitorings nach hinten verschiebt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise

Meilenstein: Bedarfsorientierte Auswahl von Unterstützungspersonal an Schulen

Details zum Meilenstein

2021

Istzustand (2021)

Bedingt durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie den damit verbundenen Herausforderungen und notwendigen Zielsetzungen im Schulwesen kam es zu Verschiebungen in der geplanten Umsetzung im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Zugleich wurde ebenfalls pandemiebedingt auch der Finanzausgleich zwischen den Finanzausgleichspartnern um zwei Jahre, sohin bis 2023, verlängert. Weiters wurde der Projektumfang angepasst sowie um die Bereiche des psychosozialen und medizinischen Unterstützungspersonals erweitert und die geplante Umsetzung mit dem Schuljahr 2023/24, in Teilbereichen bereits mit dem Schuljahr 2022/23, festgelegt. Erste Abstimmungen mit den Ländern wurden hierzu bereits im Herbst/Winter 2021 aufgenommen. Die legistischen Änderungen sollen daher entsprechend im Herbst/Winter 2022 vorgenommen werden.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

30.06.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Ein Entwurf eines Ressourcenmodells (inkl. ermittelten Umwandlungspotentialen) für die Bewirtschaftung liegt vor. Die Neustrukturierung der Kategorien von Unterstützungspersonal für Bundesschulen und Pflichtschulen ist erfolgt. Die Aufgabenprofile für die einzelnen Kategorien von Unterstützungspersonal liegen vor.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2021

Zielzustand (Beschreibung)

Die Verhandlungen mit Ländern und Gemeindebund/Städtebund sind abgeschlossen. Die legistischen Änderungen sind vorgenommen.

Erläuterung der Entwicklung

Für das Projekt zur bedarfsorientierten Auswahl von Unterstützungspersonal an Schulen wurde im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung eine eigene Projektstruktur eingerichtet, sowie der Projektumfang um die Bereiche des psychosozialen und medizinischen Unterstützungspersonal erweitert. Inhaltlich sind nunmehr das pädagogische, das administrative, das psychosoziale sowie medizinische Unterstützungspersonal erfasst. Das mit dem Schuljahr 2020/21 initiierte Projekt für administrative Assistenzen an Pflichtschulen in Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit sowie dem Arbeitsmarktservice wurde auf Grund der bisherigen Inanspruchnahme und der damit verbundenen Entlastung der Pflichtschulleitungen sowie der Standorte um das Schuljahr 2022/23 (bis 31.08.2023) verlängert. Mittelfristig soll hier eine Verankerung im Finanzausgleich, welcher seitens der Finanzausgleichspartner bis inkl. dem Jahr 2023 verlängert wurde, angestrebt werden. Gerade durch die pandemiebedingten Auswirkungen auf das Schulwesen hat sich gezeigt, dass neben der pädagogischen und administrativen Unterstützung der Schulen, auch die psychosozialen Unterstützungsleistungen ausgebaut werden soll. Ausgehend von den bisherigen Initiativen im Rahmen des Bildungsinvestitionsgesetzes zur Schulsozialarbeit ergibt sich die Notwendigkeit für eine weitere Intensivierung des bestehenden Unterstützungsangebots zwischen Bund und Ländern. Hierzu haben sich Bund und Länder bereits grundsätzlich verständigt und der Bund eine entsprechende Aufstockung der Angebote unter dessen Kostenbeteiligung angekündigt. Dem psychosozialen Unterstützungspersonal kommt daher bereits ab dem Schuljahr 2022/23 besondere Bedeutung in der Gesamtumsetzung zu.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise

Meilenstein: Nutzung der neu eingerichteten Bildungsregionen als Steuerungseinheit, Entwicklung eines regionalen Bildungsentwicklungsplans

Details zum Meilenstein

2021

Istzustand (2021)

Die Arbeit an einem Qualitätsrahmen für die Bildungsregionen wurde begonnen und ein entsprechendes Projekt wurde aufgesetzt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

30.06.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Ein Qualitätsrahmen für die Bildungsdirektion/Bildungsregion ist in Vorbereitung, die Kriterien sowie die formalen Planungsunterlagen für einen regionalen Bildungs- und Entwicklungsplan werden derzeit erarbeitet, sowie Regelungen für die erforderlichen Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche konzipiert.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2021

Zielzustand (Beschreibung)

Der regionale Bildungs- und Entwicklungsplan als Steuerungsinstrument liegt in allen Bildungsregionen vor. Der Plan wurde innerhalb der Bildungsdirektion zwischen der für die Bildungsregion zuständigen Abteilung und der Leitung des Pädagogischen Dienstes vereinbart.

Erläuterung der Entwicklung

Aufgrund der COVID-19-Situation und der starken Beanspruchung der Schulaufsicht haben sich die Arbeiten zum regionalen Bildungs- und Entwicklungsplan verzögert. Das Projekt wurde inzwischen neu aufgesetzt und hat ein Qualitätsmanagementsystem (QM-System) für die Bildungsregion zum Ziel. Begonnen wird mit der Entwicklung eines Qualitätsrahmens für die Bildungsregion; eine Projekt- sowie eine Entwicklungsgruppe wurden eingerichtet. Der Qualitätsrahmen für die Bildungsregionen bildet die inhaltliche Basis für das geplante QM-System der Bildungsregionen. Zentrale Bestandteile dieses QM-Systems werden der regionale Bildungs- und Entwicklungsplan, zu dem bereits zwei Pilotierungen stattgefunden haben, sowie Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche sein.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise