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MASSNAHME

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und Forcierung innovativer Ideen im Bereich der GAP

2018
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Änderung des Programms LE 14-20 mit dem Ziel einer Verbesserung der Tierhaltungsbedingungen im Abferkelbereich

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

Die Fördersätze für Investitionen in tierfreundlichere Abferkelsysteme und Zuchtsauenwarteställe zur Abfederung des erhöhten Investitionsaufwandes im Hinblick auf höhere Tierhaltungsanforderungen, die gemäß 1. Tierhaltungs-VO-Änderung 2017 mit 01.01.2033 für die Ferkelerzeugung verbindlich werden, wurden erhöht.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2018

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Im Jahr 2017 wurden Investitionen in den Abferkelbereich noch mit den bisher üblichen geringeren Investitionszuschusssätzen gefördert, da die Erkenntnisse über neue Abferkelsysteme noch nicht vorlagen.

Zielzustand (Datum)

30. Juni 2018

Zielzustand (Beschreibung)

Erhöhung der Fördersätze für Investitionen in tierfreundlichere Abferkelsysteme und Zuchtsauenwarteställe zur Abfederung des erhöhten Investitionsaufwandes im Hinblick auf höhere Tierhaltungsanforderungen, die gemäß 1. Tierhaltungs-VO Änderung 2017 mit 01.01.2033 für die Ferkelerzeugung verbindlich werden.

Erläuterung der Entwicklung

Die Anpassung der Förderrichtlinien ist erfolgt. Damit werden ab diesem Zeitpunkt Investitionen in Haltungssysteme gefördert, die dem ab 01.01.2033 obligaten Standard entsprechen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Operationelle Gruppen im Rahmen der europäischen Innovationspartnerschaft

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

Im 3. Call wurden 5 operationelle Gruppen ausgewählt. In Summe der ersten 3 Calls wurden 18 operationelle Gruppen zugelassen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2018

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Im Jahr 2017 wurden 6 operationelle Gruppen im Rahmen der europäischen Innovationspartnerschaft ausgewählt. Für die 2. Stufe des 3. Calls wurden 7 operationelle Gruppen ausgewählt.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2018

Zielzustand (Beschreibung)

Mindestens 4 weitere operationelle Gruppen im Rahmen der europäischen Innovationspartnerschaft (3. Call) nehmen ihre Tätigkeit auf.

Erläuterung der Entwicklung

Im Rahmen des 4. Calls 2. Stufe werden voraussichtlich 12 operationelle Gruppen im Jahr 2019 zugelassen werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Europarechtliche Legislativvorschläge zur Verbesserung der Stellung der landwirtschaftlichen Produktion in der Wertschöpfungskette

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette“ wurde mit COM(2018) 173 final (2018/0082 (COD)) am 12.04.2018 vorgelegt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2018

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Vorbereitungen seitens der EK sind im Gang, Vorlage erfolgt im 1. HJ 2018

Zielzustand (Datum)

29. Juni 2018

Zielzustand (Beschreibung)

Vorlage von Legislativvorschlägen zur Verbesserung der Stellung der landwirtschaftlichen Produktion in der Wertschöpfungskette durch die Europäische Kommission

Erläuterung der Entwicklung

Der Vorschlag der Europäischen Kommission wurde am 12.04.2018 vorgelegt. Die Behandlung im Rat und in den Trilogen erfolgte überwiegend im zweiten Halbjahr 2018. Eine vorläufige politische Einigung erfolgte unter österreichischem Vorsitz im Trilog am 19.12.2018.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Erarbeitung der Innovationsstrategie in der Landwirtschaft zum Thema Wertschöpfung

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

Im Sommer 2018 wurde die Innovationsanalyse für die österreichische Landwirtschaft – Schwerpunkt Wertschöpfung, die durch das Netzwerk Zukunftsraum Land in Zusammenarbeit mit der Plattform Innovationsstrategie erarbeitet wurde, abgeschlossen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2018

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Im Oktober 2017 wurde in einer Sitzung der Plattform Innovationsstrategie das Konzept zur Erarbeitung des Themas Wertschöpfung mit dem Netzwerk Zukunftsraum Land und der Begleitgruppe Innovation erarbeitet.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2018

Zielzustand (Beschreibung)

Die Handlungsmaßnahmen zur Steigerung der Wertschöpfung in der Agrarwirtschaft wurden vom Netzwerk Zukunftsraum Land mit den Stakeholdern und der Plattform Innovationsstrategie erarbeitet und liegen vor.

Erläuterung der Entwicklung

Die Innovationsanalyse wurde bei der Jahrestagung des Netzwerks Zukunftsraum Land vorgestellt und veröffentlicht.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Weiterentwicklung der Lebensmittelkennzeichnung (z.B. Qualitätsangaben, Herkunftskennzeichnung)

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

Österreich hat Nachholbedarf bei Produkten, die mit geschützten Herkunftsbezeichnungen ausgewiesen sind. Die Anzahl der in das EU-Register eingetragenen Produkte mit den Bezeichnungen g.U. (geschützte Ursprungsangaben), g.g.A. (geschützte geografische Angaben) oder als garantiert traditionelle Spezialität liegt bei 16. National: Richtlinien zur Qualitäts- und Herkunftssicherung bestehen derzeit für die Primärproduktion und Verarbeitung.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2018

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

EU harmonisierte Qualitätsregelungen (z.B. BIO, geschützte Ursprungsangaben (g.U.), geschützte geografische Angaben (g.g.A.) und geschützte traditionelle Spezialitäten (g.t.S) Bergprodukte) sowie Herkunftskennzeichnung für bestimmte Produkte und nationale Qualitätsregelungen (z.B. AMA-Gütesiegel)

Zielzustand (Datum)

30. Oktober 2018

Zielzustand (Beschreibung)

Erhebung der Möglichkeiten zur Weiterentwicklung von Lebensmittelkennzeichnungen (insb. AMA-Gütesiegel und Herkunftskennzeichnung)

Erläuterung der Entwicklung

EU-Herkunftsschutz: Antragstellende Vereinigungen werden bei Neuanträgen von herkunftsgeschützten Bezeichnungen unterstützt und im gesamten Prozess begleitet. Sieben potenzielle neue Kandidatinnen und Kandidaten wurden beraten und eine Vorbegutachtung eingeleitet. Produkte mit bestehendem EU-Herkunftsschutz werden betreut und weiterentwickelt.
Im Bereich des AMA-Gütesiegels wurde daran gearbeitet, ein durchgängiges Qualitäts- und Herkunftssicherungssystem entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette aufzubauen. Dazu wurden nun Kriterien für die Direktvermarktung, Manufakturen, Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie ausgearbeitet, um die gesamte Lebensmittelkette abzudecken.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend