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MASSNAHME

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und Forcierung innovativer Ideen im Bereich der GAP

2019
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Umsetzung EU-Recht zur Verbesserung der Stellung der landwirtschaftlichen Produktion in der Wertschöpfungskette in nationales Recht

Details zum Meilenstein

2019

Istzustand (2019)

Die Richtlinie (EU) 2019/633 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette wurde am 25.04.2020 veröffentlicht. Die Arbeiten zur Umsetzung in österreichisches Recht haben bereits begonnen, die Umsetzung selbst ist noch nicht erfolgt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.01.2018

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Erwartung Abschluss der Diskussion in den ersten Monaten 2019

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2019

Zielzustand (Beschreibung)

Abschluss der Verhandlungen und Veröffentlichung der neuen Rechtsetzung auf EU-Ebene zur Wertschöpfungskette; Anpassung der einschlägigen österreichischen Rechtslage

Erläuterung der Entwicklung

Der politisch erreichten Einigung zur EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette folgte die Veröffentlichung im Amtsblatt L 111 vom 25.4.2019.
Die Arbeiten zur Umsetzung in österreichisches Recht begannen in Abstimmung mit dem federführenden Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort. Aufgrund des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode und der COVID-19-Pandemie kam es jedoch zu einer Unterbrechung, womit die Umsetzung verschoben werden musste.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise

Meilenstein: Operationelle Gruppen im Rahmen der europäischen Innovationspartnerschaft

Details zum Meilenstein

2019

Istzustand (2019)

Seit dem Beginn der Umsetzung des LE-Programmes wurden 30 operationelle Gruppen genehmigt. Im 4. und letzten Call wurden im Jahr 2019 12 operationelle Gruppen genehmigt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

25.01.2018

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Im Jahr 2017 wurden 6 operationelle Gruppen im Rahmen der europäischen Innovationspartnerschaft ausgewählt. Für die 2. Stufe des 3. Calls wurden 7 operationelle Gruppen ausgewählt und es wird erwartet, dass mind. 4 operationelle Gruppen ihre Tätigkeit aufnehmen.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2019

Zielzustand (Beschreibung)

Mindestens 5 weitere operationelle Gruppen im Rahmen der europäischen Innovationspartnerschaft (4. Call) nehmen ihre Tätigkeit auf.

Erläuterung der Entwicklung

Das revidierte Ziel der Genehmigung von 25 operationellen Gruppen wurde sogar geringfügig überschritten.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überplanmäßig

Meilenstein: Mindestlagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger von 10 Monaten für neu errichtete Düngerlagerräume für spezifische Betriebe

Details zum Meilenstein

2019

Istzustand (2019)

Die entsprechende Regelung wurde umgesetzt und die Fördermaßnahme erfolgreich abgeschlossen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

08.01.2018

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die verbesserten Förderbedingungen für die Schaffung von über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgehenden Lagerkapazitäten sind allgemein auf die Gesamtsituation in Ö ausgerichtet.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2019

Zielzustand (Beschreibung)

Höherer Fördersatz und zusätzlich anrechenbares Kostenkontingent für Investitionen in Düngersammelanlagen mit mind. 10 Monaten Lagerkapazität in der Übergangszeit von 12 Monaten ab Inkrafttreten der entsprechenden gesetzlichen Regelung

Erläuterung der Entwicklung

Die Maßnahme wurde erfolgreich implementiert und somit der Zielzustand zur Gänze erreicht. Der Vorteil liegt in der höheren Lagerkapazität in Güllegruben in Bezug auf Flüssigdünger für landwirtschaftliche Betriebe.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Weiterentwicklung der Lebensmittelkennzeichnung (z.B. Qualitätsangaben, Herkunftskennzeichnung)

Details zum Meilenstein

2019

Istzustand (2019)

Ein gemeinsames Optionenpapier der Verwaltungsebene von Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zur Kennzeichnung der Herkunft von Lebensmitteln und Lebensmittelrohstoffen bei Milch, Fleisch und Eiern auf den Ebenen der Lebensmittelversorgungskette bis hin zu Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung wurde erarbeitet. Den Bemühungen, für Konsumentinnen bzw. Konsumenten bei Lebensmitteln eine möglichst hohe Qualität, Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu schaffen, wird durch eine fortlaufende Weiterentwicklung nationaler Qualitätsregelungen auf Basis des AMA-Gesetzes 1992 im Rahmen des AMA-Gütezeichen-Systems nachgekommen. Daneben wird eine Steigerung an österreichischen Produkten mit einem EU-Schutz angestrebt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.10.2018

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Erhebung von Umsetzungsmöglichkeiten durchgeführt

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2019

Zielzustand (Beschreibung)

Umsetzung der aufgezeigten Handlungsspielräume zur Weiterentwicklung der Lebensmittelkennzeichnung

Erläuterung der Entwicklung

Aufgrund des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode sowie wegen der COVID-19-Pandemie kam es nicht zu einem Abschluss bzw. einer vollständigen Erreichung des anvisierten Zielzustandes.

Ebenso wurde an einem durchgängigen Qualitäts- und Herkunftssicherungssystem entlang der Lebensmittelkette, das Betriebe in ihrer Gesamtheit einschließt, gearbeitet. Es wurde mit drei neuen AMA-Gütezeichen-Richtlinien erstmals ein klares, nachvollziehbares und durchgängiges Qualitäts- und Herkunftssicherungssystem auf freiwilliger Basis für Direktvermarkter, Lebensmittelmanufakturen und Gastronomiebetriebe ausgearbeitet, national behördlich genehmigt sowie von Seiten der EU notifiziert und damit in Kraft gesetzt.
Ergänzend dazu konnten zwei weitere Bezeichnungen auf EU-Ebene als garantiert traditionelle Spezialität g.t.S. in das EU-Register für geschützte Bezeichnungen eingetragen und damit geschützt werden, Schaf-Heumilch g.t.S. und Ziegen-Heumilch g.t.S.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise