MASSNAHME
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und Forcierung innovativer Ideen im Bereich der GAP
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Umsetzung EU-Recht zur Verbesserung der Stellung der landwirtschaftlichen Produktion in der Wertschöpfungskette in nationales Recht
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Die Richtlinie (EU) 2019/633 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette wurde am 25.04.2020 veröffentlicht. Die Arbeiten zur Umsetzung in österreichisches Recht haben bereits begonnen, die Umsetzung selbst ist noch nicht erfolgt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.01.2018
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Erwartung Abschluss der Diskussion in den ersten Monaten 2019
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Abschluss der Verhandlungen und Veröffentlichung der neuen Rechtsetzung auf EU-Ebene zur Wertschöpfungskette; Anpassung der einschlägigen österreichischen Rechtslage
Erläuterung der Entwicklung
Der politisch erreichten Einigung zur EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette folgte die Veröffentlichung im Amtsblatt L 111 vom 25.4.2019.
Die Arbeiten zur Umsetzung in österreichisches Recht begannen in Abstimmung mit dem federführenden Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort. Aufgrund des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode und der COVID-19-Pandemie kam es jedoch zu einer Unterbrechung, womit die Umsetzung verschoben werden musste.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
teilweise
Meilenstein: Operationelle Gruppen im Rahmen der europäischen Innovationspartnerschaft
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Seit dem Beginn der Umsetzung des LE-Programmes wurden 30 operationelle Gruppen genehmigt. Im 4. und letzten Call wurden im Jahr 2019 12 operationelle Gruppen genehmigt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
25.01.2018
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Im Jahr 2017 wurden 6 operationelle Gruppen im Rahmen der europäischen Innovationspartnerschaft ausgewählt. Für die 2. Stufe des 3. Calls wurden 7 operationelle Gruppen ausgewählt und es wird erwartet, dass mind. 4 operationelle Gruppen ihre Tätigkeit aufnehmen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Mindestens 5 weitere operationelle Gruppen im Rahmen der europäischen Innovationspartnerschaft (4. Call) nehmen ihre Tätigkeit auf.
Erläuterung der Entwicklung
Das revidierte Ziel der Genehmigung von 25 operationellen Gruppen wurde sogar geringfügig überschritten.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überplanmäßig
Meilenstein: Mindestlagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger von 10 Monaten für neu errichtete Düngerlagerräume für spezifische Betriebe
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Die entsprechende Regelung wurde umgesetzt und die Fördermaßnahme erfolgreich abgeschlossen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
08.01.2018
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die verbesserten Förderbedingungen für die Schaffung von über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgehenden Lagerkapazitäten sind allgemein auf die Gesamtsituation in Ö ausgerichtet.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Höherer Fördersatz und zusätzlich anrechenbares Kostenkontingent für Investitionen in Düngersammelanlagen mit mind. 10 Monaten Lagerkapazität in der Übergangszeit von 12 Monaten ab Inkrafttreten der entsprechenden gesetzlichen Regelung
Erläuterung der Entwicklung
Die Maßnahme wurde erfolgreich implementiert und somit der Zielzustand zur Gänze erreicht. Der Vorteil liegt in der höheren Lagerkapazität in Güllegruben in Bezug auf Flüssigdünger für landwirtschaftliche Betriebe.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Weiterentwicklung der Lebensmittelkennzeichnung (z.B. Qualitätsangaben, Herkunftskennzeichnung)
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Ein gemeinsames Optionenpapier der Verwaltungsebene von Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zur Kennzeichnung der Herkunft von Lebensmitteln und Lebensmittelrohstoffen bei Milch, Fleisch und Eiern auf den Ebenen der Lebensmittelversorgungskette bis hin zu Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung wurde erarbeitet. Den Bemühungen, für Konsumentinnen bzw. Konsumenten bei Lebensmitteln eine möglichst hohe Qualität, Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu schaffen, wird durch eine fortlaufende Weiterentwicklung nationaler Qualitätsregelungen auf Basis des AMA-Gesetzes 1992 im Rahmen des AMA-Gütezeichen-Systems nachgekommen. Daneben wird eine Steigerung an österreichischen Produkten mit einem EU-Schutz angestrebt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.10.2018
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Erhebung von Umsetzungsmöglichkeiten durchgeführt
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Umsetzung der aufgezeigten Handlungsspielräume zur Weiterentwicklung der Lebensmittelkennzeichnung
Erläuterung der Entwicklung
Aufgrund des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode sowie wegen der COVID-19-Pandemie kam es nicht zu einem Abschluss bzw. einer vollständigen Erreichung des anvisierten Zielzustandes.
Ebenso wurde an einem durchgängigen Qualitäts- und Herkunftssicherungssystem entlang der Lebensmittelkette, das Betriebe in ihrer Gesamtheit einschließt, gearbeitet. Es wurde mit drei neuen AMA-Gütezeichen-Richtlinien erstmals ein klares, nachvollziehbares und durchgängiges Qualitäts- und Herkunftssicherungssystem auf freiwilliger Basis für Direktvermarkter, Lebensmittelmanufakturen und Gastronomiebetriebe ausgearbeitet, national behördlich genehmigt sowie von Seiten der EU notifiziert und damit in Kraft gesetzt.
Ergänzend dazu konnten zwei weitere Bezeichnungen auf EU-Ebene als garantiert traditionelle Spezialität g.t.S. in das EU-Register für geschützte Bezeichnungen eingetragen und damit geschützt werden, Schaf-Heumilch g.t.S. und Ziegen-Heumilch g.t.S.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
teilweise