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MASSNAHME

Verstärkte, insbesondere auf den Genderaspekt abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit, z.B. Ansprechen eines jüngeren Zielpublikums; Nutzen von SM

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Erweiterung der Informationspalette

Details zum Meilenstein

2017

Istzustand (2017)

Die Öffentlichkeitsarbeit hat einen hohen Stellenwert in der Volksanwaltschaft und wird kontinuierlich ausgebaut. Neben einer aktiven Pressearbeit zählen die umfangreiche Website der Volksanwaltschaft sowie die Sendung „Bürgeranwalt“ im ORF-Fernsehen zu den wichtigsten Kommunikationstools. Die Website verzeichnete mit 135.876 Besuchen 2017 eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahr.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2016

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Adaptierung der Homepage auch für NPM Angelegenheiten wurde abgeschlossen

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2017

Zielzustand (Beschreibung)

Erweiterung des Informationsangebots auf der Homepage für NPM Angelegenheiten

Erläuterung der Entwicklung

Neben Hintergrundinformationen finden Nutzer auf der Website alle aktuellen Meldungen und zahlreiche Serviceangebote, wie etwa das Online- Beschwerdeformular. Die Website unterstützt aber auch die Vernetzung mit Journalistinnen und Journalisten, Abgeordneten und anderen Politikerinnen und Politikern, Gewerkschaften, NGOs und Vereinen: Jede Person kann dort zentrales Informationsmaterial zu den Kontrollen der Volksanwaltschaft und ihren Kommissionen, z.B. alle Prüfberichte an das Parlament und die Landtage sowie eine Liste aktueller Missstandsfeststellungen, abrufen.
Alle Kontrollen der Kommissionen der Volksanwaltschaft erfolgen auf Basis der vom NPM entwickelten Prüfmethodik und nach einheitlichen Standards. Die Festlegungen zum Prüfschema und zur Prüfmethodik sind auf der Homepage der Volksanwaltschaft unter dem Link (www.volksanwaltschaft.gv.at/pruefmethodik) abrufbar. Auf der Homepage der Volksanwaltschaft können die bereitgestellten Informationen auch in einer Leichter Lesen-Version abgerufen werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze