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MASSNAHME

Verstärkte Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen betreffend das Inverkehrbringen gefährlicher chemischer Produkte

Verstärkte Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen betreffend das Inverkehrbringen gefährlicher chemischer Produkte; Konzeption von Vollzugsprojekten und Evaluierung von Vollzugsmaßnahmen; Benchmarking mit vergleichbaren internationalen Regelungsansätzen

2024
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Vollzugserfahrungen

Details zum Meilenstein

2024

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Verschiedene Untersuchungen zeigten, dass die Einhaltung der chemikalienrechtlichen Meldeverpflichtungen europaweit teilweise extrem mangelhaft ist.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Ein Vollzugsschwerpunkt zu Meldeverpflichtungen bei umweltbelastenden Schadstoffen in Produkten ist fertig konzipiert und wird ausgerollt.

Meilenstein: Vollzugsschwerpunkt „Biozidprodukte“

Details zum Meilenstein

2024

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.01.2023

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Das Schwerpunktprogramm „Rodentiziden“ 2024 ist fertig geplant.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Das Schwerpunktprogramm des Vollzugs „Rodentiziden“ für 2024 wird umgesetzt und begleitend evaluiert.

Meilenstein: Biozid-Sachkundeverordnung

Details zum Meilenstein

2024

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.01.2023

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Begutachtungsentwurf für eine Sachkundeverordnung liegt vor; als ersten Schritt findet diese Anwendung auf berufsmäßige Verwender von Rodentiziden.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Ein Vollzugsschwerpunkt zur Einhaltung der Bestimmungen ist in Umsetzung.