MASSNAHME
Verstärkte Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen betreffend das Inverkehrbringen gefährlicher chemischer Produkte
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Erste Vollzugserfahrungen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
Die Vollziehung des Giftrechts neu ist etabliert. Der Vollzugsschwerpunkt Explosivstoffe ist abgeschlossen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2016
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die im Rahmen des Schwerpunktes “Giftrecht neu“ zu erlassenden Verordnungen sind mit Ende 2016 verabschiedet
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2017
Zielzustand (Beschreibung)
Erste Erfahrungen seitens des Vollzuges und der betroffenen Betriebe liegen vor und sind ausgewertet. Die Ergebnisse des Vollzugsschwerpunktes „Vorläuferstoffe von Explosivstoffen“ liegen vor
Erläuterung der Entwicklung
Der Vollzug in den Arbeitsbereichen Giftrecht und Explosivstoffe ist nun in den Routinebetrieb übergeführt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Vollzug Explosivstoffe
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
In Kooperation mit dem Bundesministerium für Inneres sind flächendeckende Kontrollen planmäßig durchgeführt worden.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2016
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Erste Vollzugserfahrungen zu Explosivstoffen liegen vor
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2017
Zielzustand (Beschreibung)
Fortsetzung des Vollzuges der Regelung zu Explosivstoffen
Erläuterung der Entwicklung
Organe der Sicherheitspolizei implementieren in Kooperation mit den Chemikalieninspektoraten die Bestimmungen zur Beschränkung von Substanzen und zur Führung der notwendigen Register.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Vollzugsschwerpunkt „Biozidprodukte“
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
Das Schwerpunktprogramm des Vollzugs „Biozidprodukte“ wurde österreichweit koordiniert und von den Chemikalieninspektoraten umgesetzt. Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus hat das Programm begleitet und evaluiert.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2016
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Das Schwerpunktprogramm „Biozidprodukte“ ist 2016 fertig geplant
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2017
Zielzustand (Beschreibung)
Das Schwerpunktprogramm des Vollzugs „Biozidprodukte“ wird umgesetzt und begleitend evaluiert
Erläuterung der Entwicklung
Es konnte eine hohe Übereinstimmung der Produkte mit den bescheidmäßigen Auflagen festgestellt werden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Biozid-Zulassung
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
Sämtliche beantragten Zulassungsvorgänge zu Bioziden (Wirkstoffe und Produkte) wurden im Rahmen der EU-rechtlich festgelegten Fristen behandelt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2015
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
2015 sind rund 150 Produktanträge in Bearbeitung ebenso wie die Bearbeitung von ca. 15 Stoffen
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2017
Zielzustand (Beschreibung)
Sämtliche beantragten Zulassungsvorgänge zu Bioziden (Wirkstoffe und Produkte) werden fristgerecht behandelt.
Erläuterung der Entwicklung
Durch Verstärkung des Biozide-Teams im Umweltbundesamt wurde auch der gestiegene Arbeitsaufwand auf Grund vermehrter Zulassungsanträge bewältigt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze