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MASSNAHME

Verstärkte Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen betreffend das Inverkehrbringen gefährlicher chemischer Produkte

Verstärkte Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen betreffend das Inverkehrbringen gefährlicher chemischer Produkte; Konzeption von Vollzugsprojekten und Evaluierung von Vollzugsmaßnahmen; Benchmarking mit vergleichbaren internationalen Regelungsansätzen

2023
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Vollzugserfahrungen

Details zum Meilenstein

2023

Istzustand (2023)

Der Vollzugsschwerpunkt ist abgeschlossen und plangemäß umgesetzt worden.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

30.06.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Verschiedene Untersuchungen zeigten, dass die Einhaltung der chemikalienrechtlichen Meldeverpflichtungen europaweit mangelhaft ist.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Ein Vollzugsschwerpunkt zu Meldeverpflichtungen bei umweltbelastenden Schadstoffen in Produkten ist fertig konzipiert und wird ausgerollt.

Erläuterung der Entwicklung

Untersuchungen zufolge ist die Einhaltung der chemikalienrechtlichen Vorgaben bei Alltagsgegenständen in der EU mangelhaft. Zudem existiert seit Anfang 2021 eine Meldeverpflichtung zu gefährlichen Substanzen in Produkten bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Im Rahmen der nationalen Prüftätigkeiten konnte festgestellt werden, dass die generelle Einhaltung der einschlägigen Vorschriften in Österreich vergleichsweise sehr hoch war. Das Ergebnis wird der Europäischen Kommission mitgeteilt.
Einzelne Bundesländer setzen zusätzliche Arbeitsschwerpunkte. Im Einklang mit europäisch koordinierten Vorhaben rückt der Onlinehandel verstärkt in den Fokus.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Vollzugsschwerpunkt „Biozidprodukte“

Details zum Meilenstein

2023

Istzustand (2023)

Das Schwerpunktprogramm des Vollzugs „Biozidprodukt in Schädlingsbekämpfungsmitteln" wurde österreichweit koordiniert und von den Chemikalieninspektoraten umgesetzt. Das BMK hat das Programm begleitet und evaluiert. Das Schwerpunktprogramm „Biozidprodukt in Schädlingsbekämpfungsmitteln“ wurde 2023 somit planmäßig umgesetzt und das Programm für 2024 fertig gestellt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.01.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Das Schwerpunktprogramm „Biozidprodukte - Schädlungsbekämpfungsmittel“ 2023 ist fertig geplant.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Das Schwerpunktprogramm des Vollzugs „Biozide in Schädlingsbekämpfungsmitteln“ für 2023 wird umgesetzt und begleitend evaluiert.

Erläuterung der Entwicklung

Es konnte eine hohe Übereinstimmung der Produkte mit den bescheidmäßigen Auflagen festgestellt werden. Die inhaltliche Kombination mit dem Vollzug der CLP-Verordnung (CLP steht für Classification, Labelling and Packaging) hat sich bewährt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Biozid-Sachkundeverordnung

Details zum Meilenstein

2023

Istzustand (2023)

Sachkundeverordnung befindet sich aufgrund des aufwändigen Abstimmungsprozesses im Stadium der Einvernehmensherstellung. 2023 sind rund 150 Produktanträge in Bearbeitung ebenso wie die Bearbeitung von ca. 10 Wirkstoffen. Sämtliche beantragten Zulassungsvorgänge zu Bioziden (Wirkstoffe und Produkte) wurden im Rahmen der EU-rechtlich festgelegten Fristen behandelt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.01.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Entwurf für eine Sachkundeverordnung liegt auf fachlicher Ebene vor; als ersten Schritt findet diese Anwendung auf berufsmäßige Verwender von Rodentiziden.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Sachkundeverordnung ist in Kraft getreten. Berufsmäßige Verwender von Rodentiziden haben Sachkundekurse zu besuchen.

Erläuterung der Entwicklung

Durch den unplanmäßigen Aufwand für den Abstimmungsprozess konnte das Ziel nur teilweise erreicht werden. Durch weitere Verstärkung des Biozide-Teams im BMK/Umweltbundesamt wurde auch der gestiegene Arbeitsaufwand bewältigt. Unmittelbare Auswirkungen aufgrund der Ukraine-Krise konnten in diesem Bereich nicht festgestellt werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise