MASSNAHME
Weitere Optimierung des konsularischen Krisen- u. Katastrophenmanagements, Ausweitung d. Digitalisierung
Weitere Optimierung des konsularischen Krisen- und Katastrophenmanagements und Verbesserung der Kundenfreundlichkeit und Straffung der administrativen Abläufe durch Digitalisierung sowie Bekämpfung von Menschenhandel durch die Umsetzung von Sensibilisierungsmaßnahmen, wie Schulungen, Informationsaustausch, sowie die fortgesetzte und institutionalisierte Abhaltung der jährlichen von der Task Force Menschenhandel organisierten internationalen Konferenz.
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Einführung der Fotobiometrie im Rahmen der Beantragung von Visa sowie Pässen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
Die Beschaffung, der Versand und die Inbetriebnahme der erforderlichen Hardware an allen 103 Vertretungsbehörden konnte aus legistischen und organisatorischen Gründen nicht wie geplant 2023 umgesetzt werden.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.08.2021
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Inkrafttreten der EU Verordnung
Zielzustand (Datum)
1. Juli 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Beschaffung, Versand und Inbetriebnahme der erforderlichen Hardware an allen Vertretungsbehörden
Erläuterung der Entwicklung
Die Beschaffung, der Versand und die Inbetriebnahme der erforderlichen Hardware an allen 103 Vertretungsbehörden erfolgt in Zusammenarbeit mit BMI und BKA. Aufgrund von legistischen und organisatorischen Verzögerungen findet die EU-weite Ausschreibung zur Beschaffung von Geräten zur Aufnahme der Fingerabdrücke, Fotos und Unterschrift erst 2024 statt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
nicht erreicht
Meilenstein: Digitalisierungsmaßnahmen im Bereich der aktuellen Visasoftware
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
2023 fanden laufend Digitalisierungsmaßnahmen im Bereich der aktuellen Visasoftware statt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.01.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Weiterentwicklung der aktuellen Visasoftware zwecks Digitalisierung
Zielzustand (Datum)
1. Jänner 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Fortführung der aktuellen Digitalisierungsmaßnahmen im Bereich der aktuellen Visasoftware
Erläuterung der Entwicklung
Die Digitalisierungsmaßnahmen im Bereich der Visasoftware werden fortlaufend aktualisiert. Im Jahr 2023 wurde u.a. mit der Entwicklung eines neuen Softwaresystems zur Erfassung der Visumantragsdaten sowie der Fingerabdruck- und Fotoaufnahme von Antragstellerinnen und Antragstellern an den Vertretungsbehörden im Ausland begonnen (Umsetzung im Hinblick auf die EU-Verordnung zur Digitalisierung im Visumverfahren).
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Einführung des e-Visums auf EU-Ebene
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
Die Verordnung (EU) 2023/2685 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1683/95 des Rates im Hinblick auf die Digitalisierung des Visumverfahrens wurde am 22. November 2023 verabschiedet.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Entwurf einer Verordnung der Rates
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Verabschiedung der Verordnung betr. Einführung des e-Visums auf EU-Ebene
Erläuterung der Entwicklung
Mit der 2023 verabschiedeten Verordnung werden Schengen-Visumverfahren vollständig digitalisiert. Das betrifft sowohl die Visumverfahren für Drittstaatsangehörige, die ein Visum beantragen, wie auch für EU-Mitgliedstaaten, die diese Visa erteilen. Die neue EU-Verordnung sieht eine einheitliche EU-Online-Visumantragsplattform, ein digitales Schengen-Visum (verschlüsselter 2D-Strichcode) und einen Übergangszeitraum von sieben Jahren für die Mitgliedstaaten, um die Plattform zu übernehmen, vor.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Sicherstellung professioneller Betreuung der Anzeigelegenden in den Verfahren in Umsetzung von § 58c StbG
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
Die professionelle Betreuung der Anzeigelegerinnen und Anzeigeleger in den Verfahren in Umsetzung des § 58c StbG wurde im Jahr 2023 fortgesetzt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.05.2021
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Inkrafttreten der Novelle von § 58c StbG mit Erweiterung des Berechtigtenkreises
Zielzustand (Datum)
1. Jänner 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Fortsetzung der Sicherstellung professioneller Betreuung der Anzeigelegenden in den Verfahren in Umsetzung des § 58c StbG betreffend den erleichterten Erwerb der Staatsbürgerschaft aufgrund Anzeige durch (NS-)Verfolgte und deren Nachkommen
Erläuterung der Entwicklung
Es besteht eine laufende professionelle Betreuung der Anzeigelegenden nach § 58c StbG durch das BMEIA und die Vertretungsbehörden im Ausland. Seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung 2022 wurden Anzeigen von 37.879 Personen entgegengenommen und ca. 27.800 positive Bescheide ausgestellt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung des Menschenhandels (NAP)
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
Die Umsetzung des VI. Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung des Menschenhandels wurde abgeschlossen, seit Anfang 2024 ist der VII. Nationale Aktionsplan in Umsetzung.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
28.07.2021
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
gem. Beschl.Prot des MR; TO Pkt 25 – NAP (VI) 2021-2023
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Ende der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung des Menschenhandels (NAP VI)
Erläuterung der Entwicklung
2023 wurde der VII. Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels erstellt und befindet sich seit März 2024 in der Umsetzung. Die jährliche Wiener Konferenz zur Bekämpfung des Menschenhandels fand am 19. Oktober 2023 in der Diplomatischen Akademie im Lichte des EU-Antimenschenhandelstag (18. Oktober) unter großer nationaler und internationaler Teilnahme statt. In Zusammenarbeit mit der EU, den Vereinten Nationen, dem Europarat und den USA sowie in Kooperation mit den Fachressorts werden die Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Menschenhandel in Österreich regelmäßig evaluiert. Im Rahmen der Nationalen Task Force koordiniert das BMEIA die interministerielle Zusammenarbeit und bringt regelmäßig die österreichische Position in den zuständigen EU-Ratsarbeitsgruppen ein.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze