MASSNAHME
Weitere Optimierung des konsularischen Krisen- u. Katastrophenmanagements, Ausweitung d. Digitalisierung
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2023 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2024 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Einführung der Fotobiometrie im Rahmen der Beantragung von Visa sowie Pässen
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.08.2021
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Inkrafttreten der EU Verordnung
Zielzustand (Datum)
1. Juli 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Beschaffung, Versand und Inbetriebnahme der erforderlichen Hardware an allen Vertretungsbehörden
Meilenstein: Digitalisierungsmaßnahmen im Bereich der aktuellen Visasoftware
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.01.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Weiterentwicklung der aktuellen Visasoftware zwecks Digitalisierung
Zielzustand (Datum)
1. Jänner 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Fortführung der aktuellen Digitalisierungsmaßnahmen im Bereich der aktuellen Visasoftware
Meilenstein: Einführung des e-Visums auf EU-Ebene
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Entwurf einer Verordnung der Rates
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Verabschiedung der Verordnung betr. Einführung des e-Visums auf EU-Ebene
Meilenstein: Sicherstellung professioneller Betreuung der Anzeigelegenden in den Verfahren in Umsetzung von § 58c StbG
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.05.2021
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Inkrafttreten der Novelle von § 58c StbG mit Erweiterung des Berechtigtenkreises
Zielzustand (Datum)
1. Jänner 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Fortsetzung der Sicherstellung professioneller Betreuung der Anzeigelegenden in den Verfahren in Umsetzung des § 58c StbG betreffend den erleichterten Erwerb der Staatsbürgerschaft aufgrund Anzeige durch (NS-)Verfolgte und deren Nachkommen
Meilenstein: Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung des Menschenhandels (NAP)
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
28.07.2021
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
gem. Beschl.Prot des MR; TO Pkt 25 – NAP (VI) 2021-2023
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Ende der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung des Menschenhandels (NAP VI)