MASSNAHME
Weitere Optimierung des konsularischen Krisen- u. Katastrophenmanagements, Ausweitung d. Digitalisierung
Weitere Optimierung des konsularischen Krisen- und Katastrophenmanagements und Verbesserung der Kundenfreundlichkeit und Straffung der administrativen Abläufe durch Digitalisierung sowie Bekämpfung von Menschenhandel und verstärkte Anstrengungen im Bereich der externen Aspekte von Migration
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Einführung der Fotobiometrie im Rahmen der Beantragung von Visa sowie Pässen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Die Ausschreibung betreffend Beschaffung der Stelen konnte bis heute nicht gestartet werden. Neuer - seitens der EK - vorgelegter Zeitplan für VIS Recast: Q4/2027
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Aufgrund von Verzögerungen auf europäischer Ebene kann mit der Einführung der Fotobiometrie für Pass- oder Visaanträge nicht wie geplant 2023 begonnen werden.
Zielzustand (Datum)
1. Juli 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Beschaffung, Versand, Installation und Inbetriebnahme der erforderlichen Hard- und Software an allen Vertretungsbehörden
Erläuterung der Entwicklung
Die Ausschreibung betreffend Beschaffung der Stelen konnte bis heute nicht gestartet werden.
Neuer – seitens der EK – vorgelegter Zeitplan für VIS Recast: Q4/2027
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
nicht erreicht
Meilenstein: Digitalisierungsmaßnahmen im Bereich der aktuellen Visasoftware und Einführung eines e-Visums auf EU-Ebene
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Ende 2023 wurde die EU-Verordnung (2023/2667) sowie die EU-Verordnung (2023/2685) bzgl. der Digitalisierung des Visumverfahrens angenommen. Die Arbeiten an der technischen Umsetzung wurden von der zuständigen EU-Agentur 2024 in Angriff genommen und sollten gegenwärtig bis 2028 abgeschlossen sein.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Fortführung der aktuellen Digitalisierungsmaßnahmen im Bereich der Visasoftware. Die Verabschiedung der Verordnung betreffend die Einführung des e-Visums auf EU-Ebene ist bis 31.12.2023 in Aussicht genommen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Fortführung der aktuellen Digitalisierungsmaßnahmen im Bereich der aktuellen Visasoftware an den 65 Vertretungsbehörden mit Visabefugnis weltweit und in der Zentrale durch Optimierung der Datenbanken und des Terminreservierungstools sowie Beginn der Vorbereitungen für die Einführung des e-Visums auf EU-Ebene.
Erläuterung der Entwicklung
Umsetzungsmaßnahmen werden – nach Maßgaben der organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen – laufend vorangetrieben.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
teilweise
Meilenstein: Sicherstellung professioneller Betreuung der Anzeigelegenden in den Verfahren in Umsetzung von § 58c StbG
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Der Meilenstein wurde erreicht
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.05.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Inkrafttreten der Novelle von § 58c StbG mit der Erweiterung des Berechtigtenkreises
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Fortsetzung der Sicherstellung professioneller Betreuung der Anzeigelegenden in den Verfahren in Umsetzung des § 58c StbG betreffend den erleichterten Erwerb der Staatsbürgerschaft aufgrund Anzeige durch (NS-) Verfolgte und deren Nachkommen
Erläuterung der Entwicklung
Die professionelle Betreuung der Anzeigelegerinnen und Anzeigeleger in den Verfahren in Umsetzung des § 58c StbG wurde im Jahr 2024 erfolgreich fortgesetzt. Bis Ende 2024 wurden von 45.730 Personen Anzeigen gelegt und 36.600 Verfahren positiv abgeschlossen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Umsetzung des jährlichen Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung des Menschenhandels (NAP)
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Der Meilenstein wurde erreicht.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Ende der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung des Menschenhandels (NAP VI), Vorlage eines Endberichts an die Bundesregierung und an das Parlament; ab Sommer 2023 Vorbereitung des neuen NAP VII.
Zielzustand (Datum)
1. April 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Fertigstellung und Annahme des Nationalen Aktion Plans (NAP VII) zur Bekämpfung des Menschenhandels
Erläuterung der Entwicklung
In insgesamt 103 Maßnahmen wird der Fahrplan bei der Bekämpfung des Menschenhandels für die Jahre 2024-2027 und die diesbezüglichen Zuständigkeiten festgelegt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Anzahl der Migrations-, Mobilitäts- und Rückübernahmenabkommen- und vereinbarungen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Meilenstein wurde erreicht.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
45 bestehende relevante Abkommen und Vereinbarungen
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Fortführung und Intensivierung der Bemühungen, weitere bilaterale und multilaterale Vereinbarungen im Bereich Mobilität, Migration und Rückübernahme abzuschließen
Erläuterung der Entwicklung
Österreich konnte 2023 und 2024 mit insgesamt 11 Ländern Rückübernahmevereinbarungen abschließen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überplanmäßig