MASSNAHME
Weitere Optimierung des konsularischen Krisen- u. Katastrophenmanagements, Ausweitung d. Digitalisierung
Weitere Optimierung des konsularischen Krisen- und Katastrophenmanagements und Verbesserung der Kundenfreundlichkeit und Straffung der administrativen Abläufe durch Digitalisierung sowie Bekämpfung von Menschenhandel und verstärkte Anstrengungen im Bereich der externen Aspekte von Migration
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Einführung der Fotobiometrie im Rahmen der Beantragung von Visa sowie Pässen
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Aufgrund von Verzögerungen auf europäischer Ebene kann mit der Einführung der Fotobiometrie für Pass- oder Visaanträge nicht wie geplant 2023 begonnen werden.
Zielzustand (Datum)
1. Juli 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Beschaffung, Versand, Installation und Inbetriebnahme der erforderlichen Hard- und Software an allen Vertretungsbehörden
Meilenstein: Digitalisierungsmaßnahmen im Bereich der aktuellen Visasoftware und Einführung eines e-Visums auf EU-Ebene
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Fortführung der aktuellen Digitalisierungsmaßnahmen im Bereich der Visasoftware. Die Verabschiedung der Verordnung betreffend die Einführung des e-Visums auf EU-Ebene ist bis 31.12.2023 in Aussicht genommen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Fortführung der aktuellen Digitalisierungsmaßnahmen im Bereich der aktuellen Visasoftware an den 65 Vertretungsbehörden mit Visabefugnis weltweit und in der Zentrale durch Optimierung der Datenbanken und des Terminreservierungstools sowie Beginn der Vorbereitungen für die Einführung des e-Visums auf EU-Ebene.
Meilenstein: Sicherstellung professioneller Betreuung der Anzeigelegenden in den Verfahren in Umsetzung von § 58c StbG
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.05.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Inkrafttreten der Novelle von § 58c StbG mit der Erweiterung des Berechtigtenkreises
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Fortsetzung der Sicherstellung professioneller Betreuung der Anzeigelegenden in den Verfahren in Umsetzung des § 58c StbG betreffend den erleichterten Erwerb der Staatsbürgerschaft aufgrund Anzeige durch (NS-) Verfolgte und deren Nachkommen
Meilenstein: Umsetzung des jährlichen Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung des Menschenhandels (NAP)
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Ende der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung des Menschenhandels (NAP VI), Vorlage eines Endberichts an die Bundesregierung und an das Parlament; ab Sommer 2023 Vorbereitung des neuen NAP VII.
Zielzustand (Datum)
1. April 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Fertigstellung und Annahme des Nationalen Aktion Plans (NAP VII) zur Bekämpfung des Menschenhandels
Meilenstein: Anzahl der Migrations-, Mobilitäts- und Rückübernahmenabkommen- und vereinbarungen
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
45 bestehende relevante Abkommen und Vereinbarungen
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Fortführung und Intensivierung der Bemühungen, weitere bilaterale und multilaterale Vereinbarungen im Bereich Mobilität, Migration und Rückübernahme abzuschließen