MASSNAHME
Weitere Reduktion der Entscheidungsträger im Pflegegeldverfahren
Weitere Reduktion der Entscheidungsträger im Pflegegeldverfahren
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Entwurf einer Novelle zum Bundespflegegeldgesetz, mit dem die Entscheidungsträger im Pflegegeldverfahren reduziert werden, ist geplant
Details zum Meilenstein
Istzustand (2013)
Diese Maßnahme wurde durch die Novelle zum Bundespflegegeldgesetz (ARÄG 2013, BGBl. I Nr. 138/2013) planmäßig umgesetzt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2011
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Anzahl der derzeitigen Entscheidungsträger: 7
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2013
Zielzustand (Beschreibung)
Entwurf einer Novelle zum Bundespflegegeldgesetz, mit dem die Entscheidungsträger im Pflegegeldverfahren reduziert werden, ist geplant