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MASSNAHME

Weitere Reduktion der Entscheidungsträger im Pflegegeldverfahren

2013
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Entwurf einer Novelle zum Bundespflegegeldgesetz, mit dem die Entscheidungsträger im Pflegegeldverfahren reduziert werden, ist geplant

Details zum Meilenstein

2013

Istzustand (2013)

Diese Maßnahme wurde durch die Novelle zum Bundespflegegeldgesetz (ARÄG 2013, BGBl. I Nr. 138/2013) planmäßig umgesetzt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2011

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Anzahl der derzeitigen Entscheidungsträger: 7

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2013

Zielzustand (Beschreibung)

Entwurf einer Novelle zum Bundespflegegeldgesetz, mit dem die Entscheidungsträger im Pflegegeldverfahren reduziert werden, ist geplant