MASSNAHME
Weitere Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Implementierung der Abwicklungsmodalitäten für die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen bei Vorliegen ausreichender Ausgleichszahlungen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
Gesetzliche Grundlage gemäß BGBl. I Nr. 108/2017 für Förderungen auf Grund des KMU-Förderungsgesetzes, für die Einrichtung von Energiemanagementsystemen in Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verwenden, mit einer budgetären Bedeckung aus dem Sondervermögen der E-Control, wurde geschaffen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2016
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Definierung eines Förderjahresprogramms 2016 (nach Verfügbarkeit der finanziellen Mittel): KMU-Scheck vereinfachtes Verfahren, Umsetzungsscheck (nach Prüfung der Bewertung von Einsparungen) und Ausschreibung im Bereich Haushalte (nach Festlegung der thematischen Schwerpunkte).
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2017
Zielzustand (Beschreibung)
Weitere Festlegung von Förderkriterien und förderwürdigen Energieeffizienzmaßnahmen sowie Vergabemodalitäten: Energiedaten-Management/ Energiebuchhaltung, Energie-Managementsystem light und Energie-Managementsystem.
Erläuterung der Entwicklung
Aus dem Titel der Ausgleichszahlungen gem. Energieeffizienzgesetz waren keine finanziellen Mittel verfügbar, allerdings wurden Rücklagen des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus aus dem von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen gemäß BGBl. I Nr. 108/2017 für diese Förderungen vorgesehen und ein neues Förderprogramm „KMU Energiemanagementsysteme 2018/2019“ entwickelt. Abwicklungsstelle der Förderung ist die Austria Wirtschaftsservice GmbH (Grundlage: KMU-Förderungsgesetz). Von 2018 bis 2022 stehen pro Jahr 900.000 EUR an Fördervolumen zur Verfügung.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend
Meilenstein: Vorlage eines überarbeiteten Qualifizierungsschemas für Energieauditoren und sonstige Energiedienstleister
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
Die Anpassungen und Überarbeitungen des Qualifizierungsschemas für Energieauditoren sowie für Energiedienstleister sind erfolgt, das Qualifizierungsschema ist veröffentlicht. März 2018: 524 Energieauditoren für Audits gemäß § 9 Energieeffizienzgesetz gelistet.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2016
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Anpassung und Überarbeitung des Qualifizierungsschemas für Energieauditoren Juni 2016: 464 Energieauditoren für Audits gemäß § 9 Energieeffizienzgesetz gelistet.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2017
Zielzustand (Beschreibung)
Weitere Anpassung und Überarbeitung des Qualifizierungsschemas für Energieauditoren sowie Entwicklung eines Qualifizierungsschemas für Energiedienstleister.
Erläuterung der Entwicklung
In einem ersten Schritt wurde 2015 ein Qualifikationsschema für externe Energieauditoren, die Energieaudits für die von der Auditverpflichtung des Energieeffizienzgesetzes betroffenen Unternehmen durchführen, entwickelt und veröffentlicht. In einem weiteren Schritt wurde nun im Jahr 2017 dieses Qualifikationsschema adaptiert und auf Energieberater gem. § 9 EEffG ausgedehnt und auf der Website der Energieeffizienzmonitoringstelle veröffentlicht.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze