MASSNAHME
Weiterentw. von Good Governance Initiativen durch Ausbau von Netzwerken unter bes. Berücksichtigung der Anforderungen von Steuerzahlerinnen.
Weiterentwicklung von Good Governance Initiativen durch Ausbau von Netzwerken unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen von Steuerzahlerinnen
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Weiterführung und Ausbau der Antraglosen Arbeitnehmerveranlagung
Details zum Meilenstein
Istzustand (2018)
Die automatisierte Berücksichtigung von Spenden, Kirchenbeiträgen und freiwilligen Weiterversicherungen wurde umgesetzt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2016
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Derzeit müssen Spenden, Kirchenbeiträge und freiwillige Weiterversicherungen von den Bürgerinnen und Bürgern selbst geltend gemacht werden und allenfalls im Rahmen einer Überprüfung nachgewiesen werden.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2018
Zielzustand (Beschreibung)
Automatisierte Berücksichtigung von Spenden, Kirchenbeiträgen und freiwilligen Weiterversicherungen.
Erläuterung der Entwicklung
Die automatisierte Berücksichtigung von Spenden, Kirchenbeiträgen und freiwilligen Weiterversicherungen wurde umgesetzt und erstmals im Jahr 2018 für die Arbeitnehmerveranlagung 2017 angewendet. Die automatische Datenübermittlung war für alle ab dem Jahr 2017 erfolgenden Zahlungen anzuwenden. Die Daten mussten von den Organisationen bis Ende Februar 2018 an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze