MASSNAHME
Weiterentwicklung des Produktsicherheitsrechts (v.a. durch Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz)
Weiterentwicklung des Produktsicherheitsrechts (v.a. durch Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz)
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: In Kraft treten der Verordnung Tätowierfarben
Details zum Meilenstein
Istzustand (2013)
Begutachtungsverfahren zum Verordnungsentwurf wurde erfolgreich abgeschlossen und die geplante Verordnung an die Europäische Kommission notifiziert. Weiters wurden die Verhandlungen in Brüssel zum Marktüberwachungspaket überwiegend erfolgreich geführt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2011
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Das Vorhaben (Rückruf-Verordnung) wurde angesichts der bevorstehenden Änderung der Produktsicherheitsrichtlinie zurückgestellt. Der Produktsicherheitsbeirat verhandelte 2 Empfehlungen zu polizyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in Verbraucherprodukten (beschlossen Mai 2011) und Blei im Kinderschmuck. Begutachtung zu Softgun-Verordnung wurde durchgeführt; weitere Gespräche mit betroffenen Ministerien und Sozialpartnern notwendig
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2013
Zielzustand (Beschreibung)
In Kraft treten der Verordnung Tätowierfarben