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MASSNAHME

Weiterentwicklung und Umsetzung der luftrelevanten Gesetze und deren Verordnungen auf Basis der EU-rechtlichen Vorgaben

Weiterentwicklung und Umsetzung der luftrelevanten Gesetze und deren Verordnungen auf Basis der EU-rechtlichen Vorgaben

2017
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil der Messstellen mit Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub

Details zur Kennzahl

2017

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

5

%

Zielzustand

10

%

Erläuterung der Entwicklung

Ein klarer Trend hin zur Verbesserung der Luftqualität durch erhebliche Reduktion der Grenzwertüberschreitungen kann festgestellt werden, der auch auf die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft zurückzuführen ist. Zu berücksichtigen ist der starke Einfluss von Witterung (im Winter) und Ferntransport auf die Variabilität von Jahr zu Jahr. Die Einhaltung des Zielzustands ist sowohl durch die getroffenen Maßnahmen als auch durch eine günstige Witterung in den Wintermonaten bedingt. Unter ungünstigen Umständen kann der Anteil der Messstellen mit Grenzwertüberschreitung in künftigen Jahren auch höher als im Jahr 2017 liegen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2015

Ausgangspunkt der Planung

3


Quelle

Immissionsdatenverbund der Bundesländer und der Umweltbundesamt GmbH

Berechnungsmethode

Prozentsatz der Messstellen, an denen der PM 10-Grenzwert (Feinstaub) für den Tagesmittelwert gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) überschritten wird (die Auswertung erfolgt anhand des ab 2010 geltenden Grenzwerts; es werden nur IG-L-Messstellen mit mindestens 90 % Datenverfügbarkeit herangezogen)

Meilenstein: Umsetzung Messkonzept Verordnung nach IG-L und OzonG

Details zum Meilenstein

2017

Istzustand (2017)

Die RL (EU) 2015/1480 wurde durch die Änderungen der Immissionsschutzgesetz-Luft Messkonzeptverordnung (IG-L-MKV) 2012 (BGBl. II 208/2017) sowie der Ozon-MKV (BGBl. II 209/2017) umgesetzt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2016

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Änderung der Messkonzept Verordnung zur Umsetzung der EU-Richtlinie erfolgt 2016

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2017

Zielzustand (Beschreibung)

Umsetzung Messkonzept Verordnung nach Immissionsschutzgesetz-Luft und OzonG

Erläuterung der Entwicklung

Mit den Novellen der Messkonzeptverordnungen wurden die Vorgaben der RL (EU) 2015/1480 umgesetzt. Davon betroffen sind insbesondere die Datenqualitätsziele, die präzisiert und aktualisiert werden, die Referenzmethoden zur Messung von Konzentrationen bestimmter Schadstoffe sowie die Kriterien zur Qualitätssicherung bei der Beurteilung der Luftqualität und die Kriterien für die Ortsbestimmung der Messstellen. Darüber hinaus wurden die erforderlichen Anpassungen an den Durchführungsbeschluss 2011/850/EU mit Bestimmungen zu den Richtlinien 2004/107/EG und 2008/50/EG im Hinblick auf den Austausch von Informationen und die Berichterstattung über die Luftqualität vorgenommen. Diese betreffen im Wesentlichen die Übermittlung der Metainformationen von Messstellen durch die Landeshauptleute, um den Berichtspflichten an die Kommission nachkommen zu können. Weiters wurden punktuell Optimierungen der Bestimmungen zur Beurteilung der Luftqualität sowie Anpassungen der Luftgütebeurteilung an den status quo vorgenommen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze