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MASSNAHME

Weiterentwicklung und Umsetzung des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) und seiner Verordnungen

2016
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil der Messstellen mit Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub

Details zur Kennzahl

2016

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

4

%

Zielzustand

20

%

Erläuterung der Entwicklung

Zu berücksichtigen ist der starke Einfluss von Witterung (im Winter) und Ferntransport auf die Variabilität von Jahr zu Jahr. Die Einhaltung des Zielzustands ist sowohl durch die getroffenen Maßnahmen als auch durch eine günstige Witterung in den Wintermonaten bedingt. Unter ungünstigen Umständen kann der Anteil der Messstellen mit Grenzwertüberschreitung in künftigen Jahren auch höher als im Jahr 2016 liegen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2014

Ausgangspunkt der Planung

5


Quelle

Immissionsdatenverbund der Bundesländer und der Umweltbundesamt GmbH

Berechnungsmethode

Prozentsatz der Messstellen, an denen der PM 10-Grenzwert (Feinstaub) für den Tagesmittelwert gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) überschritten wird (die Auswertung erfolgt anhand des ab 2010 geltenden Grenzwerts; es werden nur IG-L-Messstellen mit mindestens 90 % Datenverfügbarkeit herangezogen)

Meilenstein: Veröffentlichung des Berichtes des Bundesministers für LFUW gemäß § 23 Immissionsschutzgesetz-Luft, BGBl. I Nr. 115/1997 i.d.g.F. (IG-L-Bericht 2012-2014)

Details zum Meilenstein

2016

Istzustand (2016)

Der Bericht wurde 2016 dem Nationalrat vorgelegt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2015

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Der Bundesminister für LFUW berichtet dem Nationalrat alle drei Jahre über die bestehende Belastung durch Luftschadstoffe und über den Erfolg der nach diesem Bundesgesetz getroffenen Maßnahmen.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2016

Zielzustand (Beschreibung)

Veröffentlichung des Berichtes des Bundesministers für LFUW gemäß § 23 Immissionsschutzgesetz-Luft, BGBl. I Nr. 115/1997 i.d.g.F. (IG-L-Bericht 2012-2014) bis Ende 2016

Erläuterung der Entwicklung

Der Immissionsbericht-Luft dokumentiert die Ergebnisse der Luftqualitätsmessungen, die seit 1998 mit Hilfe eines mittlerweile gut ausgebauten Messstellennetzes Luftqualität und Einhaltung der Grenzwerte in Österreich überwachen. Der Schwerpunkt des Berichts liegt auf der Dokumentation und Analyse von Grenzwertüberschreitungen sowie auf Prognosen über die Entwicklung in den kommenden Jahren (Link zum Bericht: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/III/III_00280/index.shtml).

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze