MASSNAHME
Weiterentwicklung und Umsetzung des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) und seiner Verordnungen
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil der Messstellen mit Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
4%
Zielzustand
20%
Erläuterung der Entwicklung
Zu berücksichtigen ist der starke Einfluss von Witterung (im Winter) und Ferntransport auf die Variabilität von Jahr zu Jahr. Die Einhaltung des Zielzustands ist sowohl durch die getroffenen Maßnahmen als auch durch eine günstige Witterung in den Wintermonaten bedingt. Unter ungünstigen Umständen kann der Anteil der Messstellen mit Grenzwertüberschreitung in künftigen Jahren auch höher als im Jahr 2016 liegen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2014
Ausgangspunkt der Planung
5
Quelle
Immissionsdatenverbund der Bundesländer und der Umweltbundesamt GmbH
Berechnungsmethode
Prozentsatz der Messstellen, an denen der PM 10-Grenzwert (Feinstaub) für den Tagesmittelwert gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) überschritten wird (die Auswertung erfolgt anhand des ab 2010 geltenden Grenzwerts; es werden nur IG-L-Messstellen mit mindestens 90 % Datenverfügbarkeit herangezogen)
Meilenstein: Veröffentlichung des Berichtes des Bundesministers für LFUW gemäß § 23 Immissionsschutzgesetz-Luft, BGBl. I Nr. 115/1997 i.d.g.F. (IG-L-Bericht 2012-2014)
Details zum Meilenstein
Istzustand (2016)
Der Bericht wurde 2016 dem Nationalrat vorgelegt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2015
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Der Bundesminister für LFUW berichtet dem Nationalrat alle drei Jahre über die bestehende Belastung durch Luftschadstoffe und über den Erfolg der nach diesem Bundesgesetz getroffenen Maßnahmen.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2016
Zielzustand (Beschreibung)
Veröffentlichung des Berichtes des Bundesministers für LFUW gemäß § 23 Immissionsschutzgesetz-Luft, BGBl. I Nr. 115/1997 i.d.g.F. (IG-L-Bericht 2012-2014) bis Ende 2016
Erläuterung der Entwicklung
Der Immissionsbericht-Luft dokumentiert die Ergebnisse der Luftqualitätsmessungen, die seit 1998 mit Hilfe eines mittlerweile gut ausgebauten Messstellennetzes Luftqualität und Einhaltung der Grenzwerte in Österreich überwachen. Der Schwerpunkt des Berichts liegt auf der Dokumentation und Analyse von Grenzwertüberschreitungen sowie auf Prognosen über die Entwicklung in den kommenden Jahren (Link zum Bericht: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/III/III_00280/index.shtml).
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze